Vollstreckungsbescheid, welche Bezeichnung bei sonstige Kosten? Zeile 6!

3 Antworten

Dem Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids ist ja der Mahnbescheid vorausgegangen. Dieser hat dich ja mindestens 32 € gekostet.

Das sind die Kosten die Du eintragen kannst.

Könntest natürlich noch Telefonkosten, Briefporto etc. angeben.

mepeisen  22.10.2014, 13:35
Könntest natürlich noch Telefonkosten, Briefporto etc. angeben.

Aber ausschließlich diese und keine "gefühlten Personalkosten" und auch nicht beliebig viele. Wer zehn Briefe schreibt bevor er Mahnbescheide beantragt, der hat keinen Anspruch auf Ersatz von zehn mal Briefporto.

Die Kosten für den Mahnbescheid sind im Vollstreckungsbescheid dann automatisch enthalten, das macht das Gericht von sich aus, die musst Du nicht nochmal angeben. Eigentlich sind damit nur die Kosten gemeint, die bei Dir noch hinzugekommen sind, zB Porto für das Versenden des Antrags jetzt.. Auch die Gerichtskosten werden vom Gericht mit aufgenommen. Du kannst noch ein Kreuz machen bei Nummer 7.

Eigentlich geht der Antrag auf Erlass eines VB recht schnell. Hat sich ja meist nichts geändert. Eventuelle Zahlungen des Antraggegners musst Du noch eintragen. Und ganz wichtig, die zwei Wochen Frist ab Zustellung des MB unbedingt einhalten!

anitari  22.10.2014, 14:27
Und ganz wichtig, die zwei Wochen Frist ab Zustellung des MB unbedingt einhalten!

Vorher nimmt das Mahngericht den Erlass auch gar nicht an bzw. weißt ihn zurück.

aotearoa01  22.10.2014, 14:32
@anitari

Danke für Deine Ergänzung.

Ich hätte ja gerne den Aufwand mit dem ganzen geltend machen wollen, aber das geht wohl nicht.

Das kommt drauf an, worin der "ganze Aufwand" bestand.

Anitari wies auf Kosten von Mahnbescheid, Telefonaten, eventuellen Mahnbriefen hin... Wenn das teilweise Einschreiben waren, kommen da auch ein paar Euro zusammen...