Einfahrt zugeparkt (trotz Schild) - und jetzt?

15 Antworten

Abschleppen klassen kannst Du ihn, musst es aber erstmal selbst bezahlen und dann versuchen, es zurückzubekommen. Ist u.U nicht so einfach. Anzeigen geht immer, er behindert Dich ja, wenn Du wegfahren willst.

Die Polizei lässt Falschparker vor reinen Privatausfahrten nur in den wenigsten Bundesländern abschleppen, meistens wird der Auftraggeber vom Abschleppdienst um Vorkasse gebeten und muss dann sehen, wie er das Geld vom Falschparker zurückbekommt. Ausnahmen bildet nur das Abschleppen vor amtlich (!!!) gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten oder aus anderen wichtigen Gründen (z.B. gekennzeichnete Ein- und Ausfahrt eines Arztes).

Route18  18.09.2012, 14:26

P.S. Das Schild, auf das Du in Deiner Frage so nachdrücklich hinweist, hat übrigens keinerlei rechtliche Bedeutung. Da kann sonstwas draufstehen, aber so lange es kein amtliches Verkehrszeichen ist, gilt es bestenfalls als freundlicher Hinweis.

Polizei oder Ordnungsamt anrufen. Wenn die abschleppen musst Du es wenigstens nicht selbst zahlen :-)

Wenn Du abschleppen lässt, dann schon... :-)

Du kannst den Wagen abschleppen lassen, musst dafür aber in Vorkasse gehen und das selbst zahlen.

Das Geld kannst du dir dann von dem Falschparker auf dem Privatklageweg zurück holen. Sehr ärgerlich.

Polizei rufen, angeben, dass du weg musst. (und wenns zum Einkaufen ist! Ich hätte in dem Fall einen dringenden Termin...) Die rufen dann den Abschlepper auf Kosten des Falschparkers.

Ruft ihr den Abschlepper selber, zahlt ihr den.

Ruft ihn die Polizei, zahlt der Falschparker und wenn die Polizei mies drauf ist, gibt es noch ein fettes Bußgeld als Bonbon oben drauf!

LemyDanger57  18.09.2012, 13:58

Vergiss es, die werden ihn nur in bestimmten Fällen abschleppen, zum Beispiel bei Gefährdungssituationen, wenn nur eine private Ausfahrt versperrt ist, gibt es nicht mehr als eien Strafzettel, selbst schon erlebt (nicht als Parker!)