Kann man vor einer Ausfahrt parken, obwohl kein Schild "Ausfahrt frei halten" vorhanden ist?

6 Antworten

War da nicht eine Reglung mit dem abgesenkten Bordstein vor dem man nicht parken darf? Ich würde sagen, dass man vor dieser Einfahrt nicht parken darf. Die Frage ist, ob es wirklich jemanden jucken würde wenn man es trotzdem täte...

Ein abgesenkter Borstein gilt nur, wenn auf der andren Seite auch einer ist.

Vor einer Einfahrt darf nicht geparkt werden. Es muss kein Schild dran sein, allerdings sollte sie gut erkennbar sein.

Wenn sie nicht mehr genutz wird, muss sie baulich rückgängig gemacht werden. Absenkung weg, Pflastersteine...

Du darfst als Eigentümer vor deiner eigenen Einfahrt parken bzw. die rechte abtreten, z. B. an Freunde. Nicht zu verwechseln bei Mietwohungen, da ist man Mieter und nicht der Eigentümer.

Vor einer Einfahrt parken darf man NICHT. Du riskierst "einen Liebesbrief deiner Politesse"!!

Selbst vor einem abgesenkten Bortstein darf man nicht parken (so hab ich es zumindest gelernt), weil diese Stellen estra eingerichtet wurden, damit Rollstuhlfahrer z.B. gefahrloser die Straße überqueren können.

Es ist grundsätzlich verboten, vor Ausfahrten und auch an abgesenkten Bordsteinen zu parken. Das ist im §12 der STVO geregelt:

(3) Das Parken ist unzulässig...

...3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber...

...9. vor Bordsteinabsenkungen....

Ich würde nie vor einer Einfahrt parken , man kann nicht so dumm denken wie es einmal kommen kann . Bevor ich da Ärger bekomme und soll Strafe zahlen lasse ich es . Man muß sein Geld zu schwer verdienen um es dann für solche Dinge wieder auszugeben . Es gibt Dinge im Leben , die muß man nicht verstehen .

Nachtrag : Das gilt natürlich auch für Ausfahrten