Vorladung ignorieren als Beschuldigter. Nur mit Anwalt?

16 Antworten

Lesen!

"Vorladung zum Verhör:

Du bekommst Post von der Polizei mit einer inhaltlichen Standardformalierung: "Vorladung als Beschuldigter wegen....... Sie werden daher gebeten, am..... um..... Uhr zum Polizeirevier zu kommen...." Wichtig ist: Ruhe bewahren! Nach der StPO ist grundsätzlich niemand verpflichtet, zur Polizei zu gehen! Es spielt keine Rolle, ob Du Zeuge, Geschädigter, Verdächtiger oder Beschuldigter bist. Einer Vorladung zum Polizeiverhör musst Du nicht nachkommen. Nur ein Richter oder Staatsanwalt kann dich zur Vorladung zwingen!

Die Gefahr einer Selbstüberführung im Rahmen einer Vernehmung ist riesig! Jeder Jurist und jeder Kriminalist weiß, dass ein Großteil aller Anklagen, Strafbefehle und Verurteilungen gar nicht möglich wäre, wenn die Beschuldigten bei der Polizei einfach die Klappe halten - oder dort gar nicht erst erscheinen würden! Denke immer daran: Nicht Du musst Deine Unschuld beweisen, sondern die Polizei, bzw. Staatsanwaltschaft Deine Schuld!"

Quelle: http://www.wolkenspitze.com/42.html

Hingehen solltest Du auf jeden Fall. Du willst ja Deine Unschuld beteuern, oder nicht? - Man will einfach nur die Geschichte aus Deiner Sicht hören.

Wenn sie Dir Fragen stellen, die Du nicht verstehst: frag nach.

Wenn sie Dir Fragen stellen, über deren Antwort Du im Zweifel bist, die Du nicht beantworten möchtest - was auch immer: halt die Klappe.

Sollte das Verfahren nicht im Vorfeld eingestellt werden, solltest Du einen Anwalt nehmen. Der kennt die Tücken eines Verfahrens besser und kann Akteneinsicht nehmen.

Vorladung sollte man tunlichst wahrnehmen. Schließlich wollen sie auch hören, was du zu sagen hast.

es könnte sonst bei einer Gerichtsverhandlung negativ gegen dich wirken, wenn du nicht hingehst.

Anonimaj  30.03.2015, 14:43

Also ich bin mir nicht sicher, ob ich die Antwort nicht "beanstanden sollte, denn sie ist völlig falsch, und irgendwie "gemeingefährlich".

Woher dieses "Wissen"? Das ist mal wieder typisch Deutsch, Rechtsbehauptungen aus dem persönlichen Rechtsempfinden heraus.

Eine POLIZEILICHE Vorladung sollte man "tunlichst" NICHT wahrnehmen!

Man kann einen Anwalt fragen, was er/sie davon hält, aber eine polizeiliche Vorladung ist nur eine Einladung.

Ähnlich den Einladungen zu einer Kaffeefahrt.

Es hat keinerlei rechtliche Relevanz, und man muss nicht mal absagen!

Daraus kann einem später vor Gericht auch keinerlein nachteil entstehen.

Wenn die Polizei wirklich etwas gegen einen in der Hand hat, oder einen unbedingt als Zeugen braucht, dann kommt keine polizeiliche Vorladung, dann bitten die den Staatsanwalt eine Vorladung zu schicken.

Ausschließlich dessen Vorlaqdung ist verpflichtend, und kommt im gelben Umschlag.

Wenn man also eine Polizeiliche Vorladung ignoriert, KÖNNTE eine Staatsanwaltliche Vorladung kommen.

Ich bekam mindestens drei als Beschuldigter, habe sie ignoriert, und Jahre danach nichts mehr davon gehört.

Die schicken auch mal eine Polizeiliche Vorladung als Ersatzbestrafung an der Justiz vorbei.

Z.B. wenn man schlecht über namentlich benannte Polizisten im Internet geschrieben hat. Schlecht, aber eben die Realität.

Oder weil man einen allgemein gegen die Polizei auf seinem Auto einen Aufkleber hat.

In beiden Fällen sah kein Staatsanwalt einen Grund für eine Strafverfolgung, da man auch "Die Polizei ist ein sammelbecken für Asoziale und Kriminelle" auf sein Auto kleben darf.

Wenn da stünde "Die Kleinkleckersdorfer Polizei...", dann kann das ein Problem werden, weil die Anzahl der betroffenen als "Überschaubar" gilt.

Bei der Polizei von NRW (19mio Einwohner) etc. ist es grenzwertig, kommt evtl. auf den Richter an.

Aber ganz allgemein "Die Polizei" darf man auch schwer beleidigen.

Solange man es nicht ins Gesicht eines Polizisten macht, oder bei einer Kontrolle auf den Aufkleber zeigt. Sieht der das, und will drüber reden ist das allerdings seine Intention.

Ich würde die Vorladung wahrnehmen es könnte nähmlich sein, dass du sonst grosse Probleme kriegst. Ob du einen Anwalt benötigst weiss ich leider auch nicht. Ich hoffe, dass ich dir helfen konnte.

Du solltest dieser Vorladung auf jeden Fall Folge leisten, ist ja für dich auch ne Möglichkeit , die Sache klarzustellen. Wenn ein Anwalt nötig wird , kriegst du es schon mit.