Brief von der Polizei; was bedeuten die Abkürzungen?

8 Antworten

Wenn ich einen derartigen Brief bekäme und mir nicht sicher wäre, was es damit auf sich hat, wäre mein erster Gedanke, bei dem zuständigen Sachbearbeiter und bei der Werkstatt anzurufen und nachzufragen, was da los war. Die Werkstatt hat laut Webseite heute bis 14 Uhr auf und bei der Polizei sollte auch jemand erreichbar sein. Ich denke mal, dass du da eine bessere Auskunft erhältst als von Unbeteiligten, die nur raten können, worum es gehen könnte.

Ich würde das so interpretieren:

Da hat es in der Zeit vom 26.9 bis 28.9 (übers Wochenende) einen besonders schweren Diebstahl in der Werkstatt gegeben. Besonders schwer ist ein Diebstahl, wenn erhebliche kriminelle Energie erforderlich war, um Hindernisse zu beseitigen, damit der Diebstahl erst möglich wurde. Womöglich wurde da eingebrochen. Näheres müsstest du von der Werkstatt erfahren.
Es sieht so aus, dass die Werkstatt angegeben hat, bei diesem Einbruch sei dein Roller beschädigt worden. Warum kann auch nur die Werkstatt sagen, vielleicht wollen die ja Geld von der Versicherung haben und haben den Schaden als Diebstahlschaden angegeben. Das riecht etwas nach Versicherungsbetrug.
Im Schreiben steht vermutlich nicht Verletzter sondern Geschädigter, das wäre das korrekte Wort.
Wenn beim Einbruch deinem Roller was passiert ist, bist du der Geschädigte und hast damit das Recht, eine Anzeige zu erstatten. Sachbeschädigung ist kein Offizialdelikt sondern wird nur auf Antrag verfolgt. Den Strafantrag braucht deshalb die Staatsanwaltschaft, um dem Täter, falls er gefasst wird, neben dem Einbruch auch die Sachbeschädigung an deinem Roller vorwerfen zu können. 

Den Antrag kannst du ausfüllen, denn die Aussage, dein Roller sei beschädigt worden, kommt von der Werkstatt bzw. der Polizei und das musst du daher erstmal so als gegeben hinnehmen.

Hallo EinHauchVonGift,

in Deinem Text kann ich nur zwei Abkürzung erkennen:

  1. Bes. schw. Fall des Diebstahls = Besonders schwerer Fall des Diebstahls
  2. der Fa. Scooter Parts  = der Firma Scooter Parts

Bevor man den entsprechenden Strafantrag stellt sollte man erst einmal in Erfahrung bringen was überhaupt passiert ist. Ich würde an Deiner Stelle mal:

  1. Die Firma Scooter Parts anrufen oder
  2. bei der Polizei vorstellig werden oder anrufen

und mal darum zu bitten Dir mitzuteilen was überhaupt passiert ist.

Von Deiner Schilderung her kommen da zwei Möglichkeiten in Betracht, denn das Gesetz sagt folgendes:


§ 243 StGB - Besonders schwerer Fall des Diebstahls 

(1) In besonders schweren Fällen wird der Diebstahl mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 

  1. zur Ausführung der Tat in ein Gebäude, einen Dienst‐ oder Geschäftsraum oder in einen anderen umschlossenen Raum einbricht, einsteigt, mit einem falschen Schlüssel oder einem anderen nicht zur ordnungsmäßigen Öffnung bestimmten Werkzeug eindringt oder sich in dem Raum verborgen hält, 
  2. eine Sache stiehlt, die durch ein verschlossenes Behältnis oder eine andere Schutzvorrichtung gegen Wegnahme besonders gesichert ist
  3. gewerbsmäßig stiehlt,
  4. aus einer Kirche oder einem anderen der Religionsausübung dienenden Gebäude oder Raum eine Sache stiehlt, die dem Gottesdienst gewidmet ist oder der religiösen Verehrung dient, 
  5. eine Sache von Bedeutung für Wissenschaft, Kunst oder Geschichte oder für die technische Entwicklung stiehlt, die sich in einer allgemein zugänglichen Sammlung befindet oder öffentlich ausgestellt ist, 
  6. stiehlt, indem er die Hilflosigkeit einer anderen Person, einen Unglücksfall oder eine gemeine Gefahr ausnutzt oder 
  7. eine Handfeuerwaffe, zu deren Erwerb es nach dem Waffengesetz der Erlaubnis bedarf, ein Maschinengewehr, eine Maschinenpistole, ein voll‐ oder halbautomatisches Gewehr oder eine Sprengstoff enthaltende Kriegswaffe im Sinne des Kriegswaffenkontrollgesetzes oder Sprengstoff stiehlt. 

(2) In den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 Nr. 1 bis 6 ist ein besonders schwerer Fall ausgeschlossen, wenn sich die Tat auf eine geringwertige Sache bezieht.


Das bedeutet es kommen zwei Möglichkeiten in Anbetracht:

  1. In die Werkstatt wurde eingebrochen und durch den Einbruch wurde auf welche Art auch immer Dein Roller beschädigt und/oder
  2. es wurde versucht Deinen (abgeschlossenen) Roller aus der Werkstatt zu stellen und bei dem Versuch wurde Dein Roller Beschädigt.

Die Polizei hat gegen den unbekannten Täter nun ein Strafverfahren wegen:

  1. den besonders schweren Fall des Diebstahls gem. § 243 StGB und wegen
  2. Sachbeschädigung gem. § 303 StGB eingeleitet.

Wegen Sachbeschädigung gem. § 303 kann der Täter aber nur bestraft werden, wenn Du einen Strafantrag stellst oder öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht.

Und für den unwahrscheinlichen Fall, dass die Staatsanwaltschaft/der Richter kein öffentliches Interesse an er Strafverfolgung sieht, sollst bzw. kannst Du den Strafantrag wegen Sachbeschädigung stellen.

Ich sehe hier zwar keine unbedingte Notwendigkeit den Strafantrag zu stellen, denn erstens wird gegen den bis jetzt unbekannten Täter schon wegen des besonders schweren Fall des Diebstahls ermittelt und ebenfalls wegen Sachbeschädigung.

Auf der anderen Seite schadet es auch nichts, wenn Du den Strafantrag unterschreibst.

Schöne Grüße
TheGrow

Ich würde an Deiner Stelle diesen Sachverhalt einfach als Geschenk nehmen. 

Du kennst den Sachverhalt nicht, Du weisst nicht was passiert ist, also unterschreibe den Strafantrag gegen unbekannt und fertig.

Schließlich ist es doch möglich, dass der Roller schon repariert war und die Versicherung gezahlt hatte (Du schriebst mit der wäre alles geklärt) und nun stehst Du wieder mit einem kaputten Roller da. Diese zweite Reparatur zahlt dann ggf. die Versicherung des Werkstattbetreibers.

Crack  10.10.2015, 12:17

Was genau ist daran als Geschenk anzusehen?

Das der Roller 2x repariert werden muss? Juhu...

Ich lese das so, das in die Werkstatt eingebrochen wurde. Die Polizei nimmt an, das dein Roller bei dem Einbruch beschaedigt wurde. Damit die Polizei weiter ermitteln kann musst du den Strafantrag unterschreiben,

Du schreibst aber, das dein Roller bereits .durch den Unfall beschaedigt wurde, also trifft das ja ga nicht zu was die Polizei schreibt.

Bitte schreibe der Polizei, das du den Roller schon beschaedigt in der Werkstatt abgeben hast zwecks einer Reperatur

Besonders schwerer Diebstahl aus bzw in der .Werkstaetten am.