Kann man eigentlich einen Mieter wegen Sachbeschädigung in der Wohnung anzeigen?
Kann man eigentlich einen Mieter wegen Sachbeschädigung in der (an der) Wohnung anzeigen ? Wird das dann von der Polizei genauso aufgenommen und verfolgt wie jede andere Sachbeschädigung, oder ist die Wohnung bei Sachbeschädigungen ein " rechtsfreier Raum" .
7 Antworten

Wenn ein Mieter einen Schaden verursacht, ist das nicht zwingend eine Sachbeschädigung. Eine Tatvorraussetzung ist der Vorsatz. Wie willst du das dem Mieter Nachweisen? Tatvorraussetzung ist auch, daß die Sache "fremd" ist, das wird bei gemieteten Sachen schwierig, weil der Mieter die Sache ja besitzt, auch wenn er nicht der Eigentümer ist.

Wenn der Mieter dir vor Zeugen gedroht hat, deine Wohnung kurz und klein zu schlagen, wäre das ein Anhaltspunkt.

Lieber Mietnomade! Wenn du noch nicht einmal soviel Sachverstand hast, Straf und Zivilrecht auseinanderzuhalten, schreib besser keine Kommentare! In der Frage steht das Wort "anzeigen", also Strafrecht, oder?

Ich habe Strafrecht gemeint, denn dann ermittelt doch der Staatsanwalt, bei Zivilrecht muss ich vor der Klage an das Gericht einen Kostenvorschuß leisten.

Ich habe Strafrecht gemeint, denn dann ermittelt doch der Staatsanwalt, bei Zivilrecht muss ich vor der Klage an das Gericht einen Kostenvorschuß leisten. Genau darum meine Frage.

Eben! Und deshalb steht zum einen der Beweis eines Vorsatzes und zum anderen die Bewertung "fremde Sache" oder nicht zur Frage. Das ist 'ne fiese Sache für dich, strafrechtlich schwierig.

. falschen reiter im browser benutzt - entfernt

Ja, wenn die Mietsache beschädigt wurde. - Z.B. nicht genehmigter Einbau einer Katzenklappe in ein Isolierverglastes Fenster oder eine Wohnungs-/Zimmertüre.

das sind doch albernheiten, halte deinen blutdruck niedrig: fordere den mieter auf, den ursprünglichen zustand der tür wieder herzustellen und aus. da hat die polizei nix mit zu tun.

Wenn der Sachschaden am Mieteigentum entstanden ist, kannst Du ihn zumindest auf Schadensersatz verklagen.

Jepp! Aber: Zivilrecht!

ja die kaution wird darum angelegt damit man dann von jeweiligen betrag den schaden abziehen kann!!

sachbeschädigung ist sachbeschädigung; reicht das oder soll ich es noch vertiefen? Gruß
§ 303 StGB
Sachbeschädigung
Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Für Sachbeschädigung bedarf es keinen Vorsatz. Die Sache kann auch fahrlässig beschädigt werden lediglich im Strafrecht ist Vorsatz benötigt. Zivilrechtlich ist der Verursacher auf jeden Fall zu belangen.(Schadensersatzpflichtig)