Vorladung bei der Polizei als tatverdächtiger?

8 Antworten

Wenn Du wirklich nichts gemacht hast, würde ich an Deiner Stelle hingehen. Im Zweifelsfall zeigt das, dass Du kooperativ bist. Ziehe Dich dabei vernünftig an und zeige Respekt. Versuche dabei freundlich, geduldig und aufgeschlossen zu sein. Bleibe bei der Wahrheit! Dichte nichts hinzu, lasse aber auch nichts weg.

Polizisten glauben schon grundsätzlich nichts, bzw. lassen Dich nicht wissen, was sie glauben. Ein wichtiger Teil ihres Jobs ist es Aussagen auf Widersprüche abzuklopfen...

Und wenn ich die Aussage einfach verweigere was passiert dann ?

@slosh

Erstmal nichts. Kannst Du machen. Allerdings nimmst Du Dir damit auch die Möglichkeit, Dich zu entlasten. 

Im Zweifelsfall entscheidet irgendwann der Jugendrichter über Dich. Der ist zwar angehalten, eine Aussageverweigerung nicht gegen Dich zu verwenden, aber Du kannst Dich ja mal selbst fragen, welchen Eindruck Du an seiner Stelle von diesem Verhalten haben würdest...

Der Ladung der Polizei musst du nicht folge leisten. Du solltest Dir definitiv einen Anwalt nehmen bzw. Deine Eltern sollten Dir einen bestellen.

Ich muss dahin wegen Mein Eltern nur das ist halt so unnötig weil ich garnichts gelacht habe und ein Kumpel ja warscheinlich irgentwas labert und die Frau mir kein Wort glaubt

@slosh

Wenn Deine Eltern wollen, dass Du hin gehst, sollen sie Dir auch einen Anwalt zur Seite stellen.

Hallo slosh,

die Polizei ist verpflichtet Dir rechtliches Gehör anzubieten. Aus diesem Grunde bist Du von der Polizei zur Vernehmung vorgeladen worden.

Ob Du von Deinem Recht Dich zur Sache zu äußern Gebrauch machst musst du ganz alleine entscheiden. Bei Dir als Jugendlichen haben Deine Eltern ein Anwesenheitsrecht bei der Vernehmung, von diesem Recht solltet Ihr auch Gebrauch machen.

Du musst mit Deiner Aussage auch nicht Deine Unschuld beweisen, sondern Dir muss bewiesen werden, dass Du die Tat so wie vorgeworfen begangen hast.

Ob Dir die Polizisten glauben, wenn Du Dich zur Sache äußerst ist im Grunde genommen irrelevant.

Die Polizisten sind verpflichtet die Aussage zu protokollieren und an die Staatsanwaltschaft zu übermitteln. Die Polzisten obliegt es aber nicht die Glaubwürdigkeit der Aussage in Frage zu stellen, sondern sie müssen die Aussage sachlich und nüchtern an die Staatsanwaltschaft übermitteln.

Die Aufgabe der Staatsanwaltschaft ist es dann sich von der Ermittlungsakte einschließlich Deiner Aussage ein Gesamtbild zu  machen.

Ist Deine Aussage schlüssig und vor allem, liegen keine Beweise vor, dass Du die Sachbeschädigung begangen muss die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren gegen Dich zwingend nach § 170 StPO Absatz 2 einstellen.

Gibt es genügend Beweise dafür, dass Du die Sachbeschädigung begangen hast, hat die Staatsanwaltschaft mehrere Möglichkeiten:

  • sie stellt das Verfahren gem. § 153 StPO wegen Geringfügigkeit ein oder
  • sie stellt das verfahren gem. § 153a StPO gegen Auflagen ein oder
  • sie erhebt Klage gem. § 170 Absatz 2 StPO und Du wirst ich vor einem Richter verantworten müssen.

Schöne Grüße
TheGrow

Du musst da nicht hingehen! Sag nix bei der Polizei!!

Vorladung von Polizei oder Staatsanwaltschaft?

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