Kann eine Anzeige zurück gezogen werden.

7 Antworten

Eine Strafanzeige an sich kann NIEMALS, unter keinen Voraussetzungen, "zurückgenommen" werden. Sobald die Polizei mit den Ermittlungen beginnt und Maßnahmen trifft (in deinem Fall die Vorladung und die damit erfolgte in Kenntnissetzung eines Ermittlungsverfahrens), muss die Anzeige an die zuständige Staatsanwaltschaft nach den erfolgten Ermittlungen abgegeben werden. Kein Polizeibeamter ist Herr über das Verfahren, sondern der Staatsanwalt.

Selbst bei der Rückziehung eines Strafantrags bei reinen Antragsdelikten muss die Anzeige an die Staatsanwaltschaft übermittelt werden.

In deinem Fall liegt ein Betrug vor. Das ist kein Strafantragsdelikt. Nach abgeschlossenen Ermittlungen wird die Anzeige an die StA abgegeben.

In deinem Fall hast du den Schaden nach Bekanntwerden deines Beschuldigtenstatus beglichen. Du hast auf zivilrechtlicher Ebene somit die Forderungen des Käufers beglichen.

Was immer noch bleibt, ist allerdings die strafbare Handlung. Und die war bei Erstattung der Anzeige bereits gegeben, unabhängig davon, ob du die Forderung nun letztendlich beglichen hast, oder nicht.

Du wirst also auf jeden Fall Post von der Staatsanwaltschaft erhalten. Mit Glück wird das Ermittlungsverfahren gegen dich eingestellt. Es kann allerdings auch zu einem Strafbefehl kommen.

Auf jeden Fall zur Vorladung erscheinen und alles direkt dort regeln, und dass mindestens so darstellen, wie du es hier getan hast.

Einen Strafantrag kann man zurücknehmen, wenn es sich um ein Antragsdelikt handelt.

Bei einer Summe von 45 Euro gehe ich ganz stark davon aus, dass dem hier so ist. Wahrscheinlich hat er den Antrag wg. Unterschlagung/Betrug gestellt.

Hier ist meines Wissens nach unter 100 Euro ein Strafantrag nötig, also Antragsdelikt.

Keine Rechtsberatung. ;)

Die Mühlen mahlen manchmal langsam, einfach vorher anrufen und fragen, ob das noch aktuell ist. Falls ja, solltest du hin.

Pflicht ist das bei der Polizei übrigens allerdings nicht, auch wieder, soweit ich weiß.

Wenn der Strafantrag zurück genommen wurde, stellt dies ein absolutes Verfahrenshindernis dar und das Verfahren ist zwingend einzustellen. Zum Vernehmungstermin bei der Polizei mußt Du ohnehin nicht erscheinen. Bei zurückgenommenem Strafantrag gäbe es dann aber auch gar keinen Grund für Dich, Dich gegen die Vorwürfe zu verteidigen.

Eine Mitteilung von der Staatsanwaltschaft an Dich über die Einstellung des Verfahrens ist nur dann vorgeschrieben, wenn Du bereits als Beschuldigter vernommen worden bist bzw. schriftlich eine Aussage gemacht hast.

whosdatgirl 
Fragesteller
 12.06.2012, 13:55

Vielen Dank. Aber ist das nun ein Strafantrag, oder eine Anzeige? Weil eine Anzeige kann man ja nicht zurück nehmen, soweit ich nun weiss. Sry, aber ich kenn mich mit solchen Dingen eben überhaupt nicht aus.

skyfly71  12.06.2012, 14:00
@whosdatgirl

Das hast Du schon richtig verstanden. Man kann nur einen Strafantrag zurücknehmen http://dejure.org/gesetze/StGB/77d.html Der ist aber in Deinem speziellen Fall Voraussetzung dafür, daß man gegen Dich ermitteln kann. Ohne Strafantrag kein Verfahren mehr.

redelephant  12.06.2012, 14:44
@skyfly71

Mag sein, dass ich mich irre, aber Betrug ist weder ein reines, noch ein Mischantragsdelikt.

Und auch ohne Strafantrag laufen die Ermittlungen - zumindest bei Mischantragsdelikten - weiter. Es wäre schließlich möglich, dass seitens der Staatsanwaltschaft öffentliches Interesse bejahrt wird.

Bei reinen Antragsdelikten, also u.A. Beleidigung oder Hausfriedensbruch, sieht das anders aus. Da wäre ein fehlender Strafantrag wirklich Vorraussetzung für eine Verurteilung.

skyfly71  12.06.2012, 16:45
@redelephant

Es ist unter den Voraussetzungen des §248a STGB ein relatives Antragsdelikt - ist hier der Fall, weil Schaden unter 50,-€ und Öffentliches Interesse nicht gegeben. Guggst Du dazu § 263 Abs. 4 StGB.

Man spricht übrigens von "relativen Antragsdelikten" und "absoluten Antragsdelikten".

Es wird hier einiges an Blödsinn darüber geschrieben das man eine Anzeige oder einen Strafantrag zurückziehen kann. Man kann das versuchen, die Entscheidung darüber trifft aber allein die zuständige Staatsanwaltschaft. Diese ist nämlich verpflichtet zu ermitteln und notfalls auch anzuklagen wenn ein öffentliches Interesse an der Verfolgung vorliegt. Derjenige der eine Anzeige macht weil ihn vermeintlich jemand um 45 € betrogen hat kann nicht wissen ob nicht bereits mehrere derartige Anzeigen vorliegen, oder der vermeintliche Betrüger bereits mehrfach einschlägig vorbestraft ist. Denn dann sieht die Sache schon vollkommen anders aus.

whosdatgirl 
Fragesteller
 12.06.2012, 14:21

Ich bin weder vorbestraft noch sonstiges. Ist also das erste mal das mir so etwas passiert. Ab wann liegt ein öffentliches Interesse vor?

Artus01  12.06.2012, 14:59
@whosdatgirl

Das schrieb ich doch bereits, die Staatsanwaltschaft entscheidet darüber und die kann bei entsprechenden Vorstrafen oder mehfachanzeigen durchaus zu der Meinung kommen das ein öffentliches Interesse vorliegt. Wenn Du keine Vorstrafen hast und auch sonst keine laufenden Verfahren wird es sehr wahrscheinlich erledigt sein.