Eigentumswohnung bei Hartz 4 verkaufen und neu kaufen
Hallo zusammen,
darf ich bei Bezug von Hartz 4 meine Eigentumswohnung verkaufen und mir eine andere kaufen? Der Grund liegt beim Verkauf, weil die jetzige Wohnung in der 3. Etage ohne Aufzug liegt und ich aus gesundheitlichen Gründen schon länger eine Wohnung im Erdgeschoss suche.
Ich habe einen Antrag von Teilerwerbsminderungsrente auf volle Erwerbsminderungrente getellt, aber leider ist der noch nicht durch und ich bin schon so lange krankgeschrieben, so das ich ggf. Ende des Jahres Hartz 4 beantragen muss bevor die Rente greift.
Wie sieht hier dann meine Lage aus?
Danke für eure Mühe.
Viele Ostergrüße
8 Antworten
vorher klären wäre gut und würde ich sehr gerne machen, aber ich finde nichts passendes. Ich bin aber täglich am Ball.
Angenommen ich komme in Hartz 4 und es entstehen mir viele Unannehmlichkeiten und dann wird mir die Rente gewährt. Wird dann alles wieder Rückabgewickelt?
Z.B. verkauf des Autos und von dem Geld dann leben?
Und im nachhinein wäre das alles gar nicht richtig, weil meine Rente dann rückwirken bewillig wird?
Es tuen sich viele Fragen auf und die einfach beiseite stellen bis Ende des Jahres ist ein Witz, wenn es um meine Existens geht.
Wenn du jetzt noch nicht im Leistungsbezug bist, kannst du eigentlich tun und LASSEN WAS DU WILLST.
Auch die Kosten für eine ANGEMESSENE selbstbewohnte Immobilie werden getragen.
Du musst also sowohl den Verkauf als auch die Finanzierung der neuen Wohnung nachvollziehbar gestalten. Wenn du den gesamten Kaufpreis in die neue Wohnung einfließen lässt, hast du ja einen Verwendungsnachweis.
Außerdem wird dadurch der zu finanzierende Rest kleiner und zahlst weniger Zinsen, die dann als Kosten in deinem Antrag auftauchen.#
Rechtsgeschäfte, die dazu dienen Vermögenswerte vorher "in Sicherheit" zu bringen, können noch 10 Jahre später rückabgewickelt werden.
Während des Hartz 4-bezugs müsstest du von den Einnahmen des Verkaufs deinen lebensunterhalt bestreiten.
Also muss das entweder vorher über die Bühne gehen oder die ALG 2-Situation entsteht erst gar nicht wg. deines rentenanspruchs.
Wenn du durch den Verkauf zu Geld kommst, musst du meiner Meinung davon auch leben und bekommst kein Hartz 4 mehr. Am besten vorher mal beim Amt informieren.
du must sowieso die Wohnung verkaufen und davon leben! Da macht es Sinn es jetzt schon zu tun.Du bekommst KEIN H4 ,wenn du selbst Geld hast,wieso auch??
Auch eine "zu große" Wohnung muss man nicht unbedingt verkaufen. Man könnte ja auch ein oder zwei Zimmer vermieten.Dann wären nur noch der Netto-Unterschuss "Kosten der Unterkunft."
Wie bitte? Wieso verkaufen? Wer sagt das bzw. wo steht das? Dank dem Herrn Schröder bekommen finanziell schwache ET alle Kosten und Lasten und sogar ein neues Dach oder eine neue Heizanlage komplett vom Jobcenter bezahlt, so jedenfalls die Gerichte. Also bitte!
Das gilt aber eben nur, wenn die Unterkunft "angemessen" ist.
Er muß sie nur verkaufen wenn sie nicht angemessen ist. Also zu groß oder zu teuer in den Nebenkosten ist. Wobei eine Eigentumswohnung großer sein darf als die zur Miete. da muß er sich aber drum kümmern ob dies der fall ist.