Muss der Mieter den Vermieter zwecks Besichtigung durch Käufer in die Wohnung lassen?

10 Antworten

Natürlich!! Mit Anmeldung vorher..

Und soweit ich weiss, hat der Mieter ein Vorkaufsrecht, das bedeutet du musst ihn zuerst fragen ob er die Wohnung kaufen will.

Nö, Mieter haben nur unter bestimmten Umständen ein Vorkaufsrecht. Vorkaufsrecht gibts nur, wenn die Wohnung während der Mietdauer in Eigentumswohnung umgewandelt wird und quasi erstmalig verkauft wird. War die Wohnung bereits eine Eigentumswohnung, als der Mieter eingezogen ist, gibts kein Vorkaufsrecht.

@Bitterkraut

Ok, hab ich was dazu gelernt, danke.

https://www.mieterbund.de/mietrecht/mietrecht-a-z/stichworte-zum-mietrecht-v/vermieterbesichtigung.html

Will der Vermieter die Wohnung neu vermieten oder das Haus verkaufen, darf er die Wohnung zusammen mit Interessenten oder einem Makler betreten und besichtigen. Der Mieter muss die Miet- oder Kaufinteressenten aber nur in seine Wohnung lassen, wenn sie zusammen mit dem Vermieter kommen.

In jedem Fall muss der Vermieter die Besichtigung aber rechtzeitig ankündigen.

.....

Grundsätzlich muss der Vermieter nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes auf eine Berufstätigkeit des Mieters Rücksicht nehmen. Besichtigungstermine – insbesondere mit Kauf- und Mietinteressenten – müssen mindestens 14 Tage vorher vereinbart werden. Sind dem Mieter derartige Termine nur ab 19.00 Uhr oder an Samstagen möglich, ist das zu berücksichtigen.

Dauer- und Massenbesichtigungen müssen Mieter auch in diesen Fällen nicht akzeptieren. Es reicht auch, wenn sie sich einen Besichtigungstermin in der Woche für maximal drei bis vier Interessenten frei halten

Hallo, ja das müsstest du aber natürlich mit der Mieter im Vorfeld abklären. Damit er sozusagen Zeit hat um "aufzuräumen" etc. Es ist ja deine Wohnung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Vor allem, damit er Zeit hat, die Zeit dazu zu finden.

Aber sicher, Termine müssen abgestimmt sein.