Mietwohnung mit aufzug kosten?
hallo zusammen ich hab eine neue wohnung bezogen die im erdgeschoss liegt. es gibt einen aufzug der nicht in den Keller führt, muss ich dafür betriebskosten bzw wartungskosten bezahlen? Wenn nicht wie kläre ich dies ab ? bzw mit wem?
7 Antworten
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Sogar ein Mieter im Erdgeschoss muss die Kosten für den Fahrstuhl anteilig zahlen. Auch wenn er ihn gar nicht nutzen kann, weil er weder einen Keller, einen Dachboden oder ähnliche Räumlichkeiten im Haus hat, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) (Az.: VIII ZR 103/06). Denn gewisse Ungenauigkeiten bei der Verteilung der Nebenkosten müssten Mieter hinnehmen - denn ansonsten müsse auch bei den Mietern der Wohnungen der höher gelegenen Etagen nach dem Grad der tatsächlichen Nutzung unterschieden werden, was aber weder praktikabel sei noch zur Transparenz der Betriebskostenabrechnung beitrage, befand der Bundesgerichtshof.
quelle.. Mietrecht
Ja, musst Du anteilig sicher. Dein Vermieter muss auch Dachreparaturkosten zahlen obwohl die Wohnung im EG liegt. Die Eigentümer des ersten Stocks zahlen dafür auch Reparaturkosten am Fundament obwohl sie ja nicht direkt drüber wohnen.
Es gibt jede Menge Rechtsprechungen zu dem Thema: Du must Deinen Anteil an den Nebenkosten mit bezahlen - aus als Mieter im EG.
was steht im Mietvertrag dazu?
https://www.mietrecht.org/nebenkosten/aufzug-nebenkostenabrechnung/
Auch Du wirst wohl an den Betriebskosten für den Aufzug beteiligt werden :