Wer zahlt Fluchtweg in Eigentumswohnung?

7 Antworten

Aber die Wand gehört der WEG und das Fenster auch und die hat damit eigentlich nichts am Hut. Wenn es keinen Fluchtweg gibt, kann der ET eben nicht nutzen, doch ganz einfach. Hier sollte vor Weiterungen ein Blick in die TE und die AE geworfen werden zur Prüfung, ob und wer denn so etwas genehmigt hat.

In der Dachwohnung ist übrigens ein Balkon vorhanden. Ebenso ist das Treppenhaus ja ein Fluchtweg...

Es geht aber um einen ZWEITEN Rettungsweg. Und wenn der Balkon auf einer Hausseite ist, wo die Feuerwehr nicht hin kommt, nützt er nix, der Balkon..

Der Fluchtweg ist Gemeinschaftseigentum und damit von allen zu zahlen!

Hallo,

der Eigentümer hat die Wohnung gekauft, diese endet wie bei Dir auch an der Wohnungstüre, alles andere ist Allgemeinbesitz. Wird ein solcher Fluchtweg nun notwendig, wobei ich nicht nachvollziehen kann warum das der Fall sein sollte, dann ist das sehr wohl Sache der Allgemeinheit.

Ziemlich sicher soll es sich dann wohl um eine Außentreppe handeln wird, die dann im Zuge der Arbeiten wohl auch den anderen Etagen zugänglich gemacht wird, anders würde das wieder keinen Sinn für mich ergeben. Egal wie, dies ist eine Allgemeineinrichtung und damit zu Lasten aller.

Und wieso muss dann ein neues Fenster gesetzt werden? Es könnte wenn eine Treppe gesetzt wird, doch ein vorhandenens Fenster genommen werden, oder direkt vom Balkon...

@DrPymonte2

Das kann ich nicht beantworten, das ist eine Sache der Planung und ggf. der Statik, diese frage gehört in die Eigentümerversammlung und ist durchaus berechtigt.

Die Eigentümergemeinschaft ist zur Zahlung verpflichtet.