Eigentumswohnung als Arbeitsloser?

8 Antworten

Also deine Wohnung kannst du solange Du arbeitslos bist für 1 Jahr bedenkenlos behalten, da ja für dich die Arbeitslosenversicherung aufkommt, in die du auch eingezahlt hast. Nach diesem Jahr musst du allerdings ALG2 beantragen. Dort wird dann geprüft, ob deine Wohnung angemessen ist. ich glaube für einen Alleinstehenden sind das um die 45 m². Es ist also möglich, dass du die Wohnung abgeben musst. Da kannst du mal bei Sozialhilfe.info schauen. Da gibts allemögliche Hilfe - von solchen Themen bis Bewerbungen etc. Mit Bewerbungen kann man dann ja auch gleich Anfangen - da kannst du mal hier schauen

http://www.shop.novamedia.biz/de/Bewerbungsvorlagen/bewerbung-kostenlose/

wenn es "angemessener wohnraum" ist, dann sicher nicht. ist geregelt im sgb. über die regelungen, was "angemessen" ist, mußt du dich aber noch mal schlau machen. die habe ich grad nicht im kopf und bin auch schon zu müde/ faul, um nachzuschlagen.

gibt aber viele seiten im internet, die ratgeben bei arbeitslosigkeit. und das gesetz selbst und so weiter findest du auch im netz.

und falls das amt doch meckert und versucht, dir das einzureden (ja, die versuchen so was, auch wenn sie wissen, daß es gesetzlich anders geregelt ist), dann gibt es immer noch das sozialgericht. das ist ohnehin ein lückenbüßer geworden, welches die vielen, vielen lücken und offenen fragen regelt, seit es die nun nicht mehr ganz so neuen arbeitsmarktgesetze gibt. (war halt alles ein bißchen mit der heißen nadel gestrickt, so auf die schnlle)

schlag einfach mal nach bei google!

Wenn du ALG I beziehst, ist es noch harmlos, du erhällst das geld wie jeder andere auch (ca 67%) vom nettolohn. In der Regel ist es so das du dein privates Vermögen erst mal aufbrauchen müßt bevor du Hartz IV beantragen kannst. Hierzu gehört die Kapitallebensversicherung, der Bausparvertrag sowie andere Versicherungen die mann zu Geld machen kann. Ferner das Auto (höchstwert 5000€) sowie eine Eigentumswohnung, dies richtet sich aber nach der Personenzahl die im Haus Leben.

Ich war auch mal in Deiner Situation. Das Arbeitsamt hat KEIN Interesse für die Miete mehr zu bezahlen als das Hausgeld. Bsp. Miete 500€ und das Hausgeld nur 250€. Gesetzlich wurde es auch zum Glück geändert. Es sei denn, Du wohnst in einer Burg am Rhein ;-)

Solange du Arbeitslosengeld beziehst, ist es unerheblich, wie du wohnst, denn es handelt sich um eine Versicherungsleistung.

Anders sieht es bei Arbeitslosengeld 2 aus.

Aber auch beim Wohngeld wird nicht nur Unterstützung bei der Miete geleistet.

Auch Abtrag bei einer Eigentumswohnung kann unterstützt werden.

Das nennt sich dann Lastenzuschuss: http://www.geizkragen.de/magazin/rund-ums-geld/lastenzuschuss-fuer-eigentuemer-eines-eigenheimes-oder-einer-eigentumswohnung/4023.html