Darf ein Arbeitsloser aus seiner Eigentumswohnung in eine Mietwohnung ziehen und seine eigene Wohnung vermieten?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wen es nur Um Arbeitslosegeld geht und nicht um hartz 4 geht das Problemlos da Das Arbeitslosengeld nur nach seinem Vorheriegen Verdinst erechnet wird.Bekommt er dan zb hartz 4 geht das nicht so einfach Außerdem mus dan auch die Rentenvorsorge Berücksichtiegt werden.Beim Arbeitslosengeld kann man soviel vermögen haben wie es geht nur nicht bei hartz 4 aber auch da sind es immer noch 150€*Lebenslater das man als vermögen haben darf.Aber auch da gibt es noch eine Ausnahme Reglung für die Rentenvorsorge. Solange der Vater dafür kein Geld vom Amt für die Mietwohnung bekommt geht das Problemlos.

Darf er - im Falle von ALG II wird es aber schwierig.

Zum Einen müßte er da die Mieteinnahme als Einkünfte angeben.

Zum Anderen könnte die BA drauf kommen, die nicht selbst genutzte Wohnung zu verkaufen und davon seinen Unterhalt zu bestreiten.


Ja darf er sofern er nicht von alg 2 (hartz 4) lebt. Denn dies würde sonst den Satz für den Lebensunterhalt übersteigen.

Der Arbeitslose darf alles....nur sich nicht erwischen lassen.

Und wenn er seinem Sohn die Wohnung geschenkt hat, dann ist das auch seine persönliche Sache und keiner kann was dagegen machen.

Da er so oder so im April in Rente geht, ist das doch gehupft wie gesprungen und nach deiner Aussagen sind Sohn und Vater nicht dumm,wie mir scheint und ich stelle mir die Frage...warum dich das so brennend interessiert?

Anschwärzen oder bist du der Sohn?

Ich wurde gefragt ob ich weiß wie sich das rechtlich verhält und nun versuche ich zu helfen. Da ich es nicht sicher wusste, frage ich hier Leute die sich da auskennen, und hier sind netterweise Menschen die sich mit dem Gesetz auskennen und mir helfen konnten