Eigentumswohnung verkaufen - noch nicht abbezahlt.

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ich habe mein haus vorzeitig verkauft, daher meine erfahrung. natürlich kannst du deine wohnung vorzeitig verkaufen, allerdings verlangt die bank eine vorfälligkeitsentschädigung. das kann schon paar tausend euro sein und sollte beim verkauf berücksichtigt werden. die höhe hängt von der restlaufzeit der zinsbindung ab. hast du 10 jahre zinsbindung gehabt, 5 jahre sind bereits rum, zahlst du für 5 jahre die DIFFERENZ zwischen dem vereinbarten zins und dem aktuellen zins.

im internet gibt es hierfür vorfälligkeitsrechner.

beim verkauf läuft es dann so ab. die bank steht ja im grundbuch mit. sie erklären sich bereit, sich davon austragen zu lassen, wenn der käufer den betrag XY direkt an die bank überweist. das bedeutet, beim kaufvertrag steht drin, xy wird direkt an die bank gezahlt. der rest an dich.

Hallo Marcix,

prinzipiell kannst Du Deine Eigentumswohnung zu jedem Zeitpunkt, unabhängig davon ob noch eine Restschuld besteht, veräußern.

Evtl. kann Deine Bank allerdings eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung für die Rückzahlung des Darlehens vor Ablauf der vereinbarten Zinsbindung verlangen. Ob und in welcher Höhe eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt, hängt u.a. von der Restlaufzeit der Zinsbindung und der eventuellen Differenz zwischen dem damals vereinbarten Zins und dem aktuellen Marktniveau ab. Wie hoch sie in Deinem Fall ausfallen würde, klärst Du am besten in einem Gespräch mit Deiner Bank. Sollte Dein aktueller Darlehensvertrag seit mehr als 10 Jahren bestehen und die Vollauszahlung des Darlehens ebenfalls mindestens 10 Jahre zurückliegen, hast du laut §489 BGB die Möglichkeit, Deinen Darlehensvertrag (mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten) ohne Vorfälligkeitsentschädigung zu kündigen.

Schöne Grüße und einen schönen Tag,

Interhyp AG, Christoph Dülfer

Danke für die Info!

Sicher kannst du eine Eigentumswohnung mit einem eingetragenen SchuldDarlehen verkaufen, wenn du mehr das für bekommst, als als die Schulden sind, dann ist das Gewinn, wenn du weniger bekommst, dann mußt du draulegen und hast du Verlust gemacht.

Natürlich kannst Du die Wohnung verkaufen - sofern die finanzierende Bank damit einverstanden ist und die noch vorhandene Restschuld beglichen wird (z.B. vom Käufer)

Du kannst die Wohnung verkaufen, wenn der Darlehensgeber zustimmt. Ob damit das Darlehen abgelöst werden kann oder nicht ist eine andere Frage.