Muss man als Arbeitsloser eine Stelle als "Freiberufler" annehmen?

4 Antworten

Muss ich eine Stelle als Freiberufler annehmen ?

Nein!

Da im SGB III-Recht die Aufgabe einer Selbständigkeit - dazu gehören grundsätzlich auch Freiberufler - niemals sanktionsbewährt ist, kann selbstverständlich auch nicht deren Aufnahme gefordert werden.

Vgl. Rz: 159.6

Ohne Bedeutung ist die Aufgabe selbständiger Tätigkeiten. Dies gilt auch dann, wenn Versicherungspflicht gem. § 28a vorgelegen hat.

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/Publikation/pdf/GA-Alg-159.pdf

Eigentlich darf die Arbeitsagentur dich grundsätzlich nur in versicherungspflichtige Beschäftigung vermitteln. Dass mittlerweile auch Angbote für selbständige Täigkeiten als Handelsvertreter usw. angeboten werden, soll nur das Angebot vervollständigen. Jedenfalls darf man dich nicht (mit Sanktionen) zwingen, eine selbständige Tätigkeit aufzunehmen.

Eine erzwungene Selbständigkeit ist zu 90 % zum Scheitern verurteilt. Wer sich dazu nicht freiwillig bekennt, wird diese Mehrbelastung niemals durchstehen.

Sobald Du Leistungen vom AA beziehst musst Du eine Eingliederungsvereinbarung unterzeichnen, welche Dich verpflichtet jede Arbeitstelle, welche das AA Dir anbietet, anzutreten, sofern Du im hinblick auf die angebotene Stelle, seelisch und körperlich in der Lage bist.

Wenn Du aber nebenbei bei einer gemeldeten Stelle arbeitest, sollte es eigentlich, gar keine Arbeitsangebote geben.

tibilo 
Fragesteller
 18.10.2013, 15:17

Bin erst ab dem 15.11. arbeitslos, habe mich aber schon vorher beim AA gemeldet. Arbeite nicht nebenbei . Bin noch fest angestellt.

Hardy0815  18.10.2013, 15:29
@tibilo

Aha! Na wie gesagt, sobald Du Leistungen der ARGE beziehst, also Unterstützung zum Lebensnterhalt, greift das von mir oben beschriebene Prinzip.

Aber immer dann, wenn Du Deinen Lebensunterhalt teilweise selber mitverdienst, bspw. bei einem 450€ Job usw. sind Arbeitsangebote kaum wahrscheinlich.

Warum auch?

Du bekundest ja damit Deinen Arbeitswillen und senkst obdrein noch den Anteil den das AA beisteuern muss.

Als ich einen 450 Job angetreten habe, hat sich das AA nicht mehr die Bohne für mich interessiert. Die haben, "brav" Ihren Anteil bezahlt und das wars.

Ich brauchte keine Bewerbungen mehr vorlegen und hatte auch keine Termine zur Meldepflicht mehr.

DerHans  18.10.2013, 20:04

Eine selbständige Tätigkeit

ist aber eben gar keine Arbeitsstelle

Daran scheitert ein solches Ansinnen.

Wer selbständig ist, bestimmt eben auch vollkommen selbst ob, und wann er arbeiten will.

Das mit dem Freiberufler versuchen sie immer, musst du aber nicht. Verhaare auf der festen Stelle ;)