Hallo wollte wissen wie es ist wenn man eine eigentumswohnung abbezahlt hat und dann arbeitslos wird, kann dann einem die wohnung weggenommen werden?

3 Antworten

Wegnehmen kann dir deine Wohnung keiner, wenn sie dir gehört, außerdem hast du dann bei längerer Berufstätigkeit ( Versicherungspflicht ) erst einmal Anspruch auf ALG - 1, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst !

Erst wenn du mal in den ALG - 2 ( Hartz - lV ) Bezug kommen würdest oder sogar Leistungen vom Sozialamt beziehen müsstest, könnte es passieren das du aufgefordert würdest unangemessenes Vermögen zu verwerten, um damit deinen Lebensunterhalt sichern zu können.

Wenn du aber eine angemessene Eigentumswohnung oder ein Haus selber bewohnst, dann ist das kein Problem.

Angemessen bei einer Eigentumswohnung wären bei 1 - 2 Personen 80 qm und bei einem Haus 90 qm, ab jeder weiteren Person kämen dann erst einmal 20 qm dazu, bei 4 Personen wäre also ein Haus / Eigentumswohnung um die 120 qm angemessen.

Wenn die ETW eine angemessene Größe und Ausstattung hat, dann kannst Du die auch bei Hartz4 behalten.

Das bedeutet aber im Gegenzug - bist Du ledig, hast eine 100-m²-Wohnung mit Luxusausstattung, kann die Dir sehr wohl weggenommen werden. Das ist einem ehemaligen Arbeitskollegen von mir passiert.

AndyHonda92 
Fragesteller
 07.07.2018, 15:12

Nein in meinem fall sind es 70qm und 3,5 zimmer. Weil ich im jahr 2020 aufhören werde in der firma wo ich momentan aktiv bin und mein kredit abbezahlt ist wollte ich im allgemein fall wissen ob es einem weggenommen werden kann, luxus ist bei mir nicht vorhanden sondern eine ganz normale wohnung.

Nein, nicht wenn die Größe der Wohnung angemessen ist.

AndyHonda92 
Fragesteller
 07.07.2018, 15:15

Was wäre denn bei einer person die angemessene größe ???

Dea2010  07.07.2018, 15:23
@AndyHonda92

Bei einem haus gelten bis 120 m² als angemessen, Wohnung...ich denke mal maximal etwa die Hälfte.

isomatte  07.07.2018, 17:35
@Dea2010

Aber nicht bei 1 Person !

Da gelten bei einem selber bewohnten Haus für 1 - 2 Personen 90 qm und bei einer Eigentumswohnung 80 qm als angemessen, bei 4 Personen wären es angemessene 120 qm.