Gilt ehrenamtliche Arbeit (in der Tafel) im Arbeitsamt als "arbeitslos", ich wäre im September und evtl. Oktober arbeitslos. Oder kann ich ehren. Arbeit melden?

6 Antworten

Die Ausübung eines Ehrenamts und der Bezug von ALG-I und ALG-II schließen sich grundsätzlich nicht aus. Unter den Voraussetzungen, dass das Ehrenamt kein "verstecktes Erwerbsarbeitsverhältnis" ist und die ehrenamtliche Tätigkeit jederzeit beendet werden kann, hindert eine ehrenamtliche Tätigkeit nicht am Bezug von ALG-I oder ALG-II.

Übungleitersfreibetrag und Ehrenamtspauschale werden auf ALG I und II nicht angerechnet.

Mehr als 15 Stunden pro Woche sind in Absprache mit dem Arbeitsvermittler möglich, ohne dass der Leistungsanspruch beim ALG-I verloren geht.

Voraussetzung ist allerdings, dass eine eventuelle berufliche Wiedereingliederung nicht behindert wird.

Für Arbeitslosengeld II gibt es keine zeitliche Beschränkung beim Umfang der ehrenamtlichen Tätigkeit.


Angeben musst du das,hat aber keinen Einfluss auf deinen Leistungsanspruch,du stehst ja in keinem Arbeitsverhältnis und kannst jeder Zeit aufhören,stehst also der Arbeitsvermittlung in vollem Umfang zur Verfügung !

Wenn du eine Pauschale für deine Aufwandsentschädigung bekommen solltest,darf diese bis zu denke ich 200 € nicht angerechnet werden,dass zumindest im ALG - 2 Bezug.

Soweit richtig.

Nur zur Info:

Innerhalb des Übungsleiterfreibetrages (2.400 € im Jahr - kommt aber beim Fragesteller nicht in Frage) und der Ehrenamtspauschale (720 € pro Jahr) wird weder beim ALG-I noch beim ALG-II etwas angerechnet - sonstige Kostenerstattungen (z. B. Fahrtkosten) bleiben zusätzlich anrechnungsfrei.

Eine ehrenamtliche Beschäftigung kannst du ja jederzeit beenden, wenn du vermittelt wirst. Das steht also deiner Verfügbarkeit nicht entgegen.

Ich finde die idee super auch der gedanke mit seiner freizeit andere zu unterstützen sehr lobenswert,ich finde es toll zu sehen dass es nicht nur noch schmrotzer gibt.

Ich glaube, dass du die Tätigkeit melden musst, aber du bist trotzdem arbeitslos gemeldet. Du verdienst ja dabei nichts.