Eigenes Gewerbe gründen? Und Rechtslage beim Verkauf von Elektrogeräten?

8 Antworten

du musst sicher stellen, dass dein produkt betriebssicher ist. eine elektrische prüfung ist auf grund der tatsache, dass alle nicht fertigen komponenten mit kleinspannung arbeiten nicht erforderlich.

Stellt sich noch die frage nach der CE zertifizierung. hier kommt es darauf an, wie das produkt geschaffen ist, wie groß die serie ist etc. usw...

da es sich aber um einzelstücke handelt, sollte die hier ebenfalls nicht erforderlich sein. du stehst allerdings in der produkthaftung. das bedeutet, dass du für schäden verantwortlich bist, die durch unsachgemäße handhabung entstehen.

du solltest auf jeden fall auf dem beipackzettel vermerken, dass die Logos ordentlich befestigt werden müssen und wenn ja, wie und eben die allgemeinen sicherheitsrichtlinien für den umgang mit netzspannung...

  • das gerät darf nicht mehr verwendet werden, wenn schäden sichtbar erkennbar sind
  • es darf nur das mitgelieferte netzteil verwendet werden
  • Verwendung nur in trocknen räumen

das wären so die wichtigsten punkte

lg, Anna

Gewerbe anmelden und ne betriebshaftpglicht abschliessen... wäre ärgerlich wenn jemand so ein Teil kauft und dem die Hütte abfackelt... 

Wenn es eine einmalige Aktion wäre wäre keine Gewerbeanmeldung nötig. Da Du es aber wiederholt machen möchtest, kommst Du an einer Gewerbeanmeldung nicht vorbei.

Was Deine zukünftigen "Elektroprodukte" angeht kann es sein, dass sie ein VDE Zeichen benötigen. Wie Du dieses Zeichen zugeteilt bekommst, erklärt Dir der VDE. Ein CE Zeichen müssen die Produkte auf jeden Fall bekommen und dazu muss eine CE Konformitätserklärung zu Deinen Produkten erstellt werden.

Du solltest unbedingt vorher mit der Handwerkskammer klären, ob Seine Elektroarbeiten unter den Begriff "Handwerk" fallen und möglicherweise ohne Meistertitel nicht ausgeübt werden dürfen.

Wie schon geschrieben wurde, wenn du es ein mal machst und dabei kein Gewinn machst nein, ansonsten alleine auchschon aus Steuerlichen gründen ja! Je nachdem reicht aber auch schon ein "Firmenname.e.K."