3 Antworten

Ja, das auf der Seite ist der richtige Vordruck für die Gewerbeanmeldung. Der ist aber deutschlandweit der Gleiche.

Das Gewerbe muss schon angemeldet sein, wenn du die erste Werbung oder die ersten Angebote ins Netz stellst. Und achte bei deinem Shop auf das vollständige Impressum (sie § 5 Telemediengesetz).

Nach der Gewerbeanmeldung bekommst du Post vom Finanzamt. Da kreuzt du die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG an. Dann brauchst du nämlich von deinen Kunden keine MwSt erheben und ans Finanzamt abbführen, Das erleichtert die Buchhaltung.

Selbstverständlich musst Du ein Gewerbe anmelden

Ja das ist die richtige Adresse, wenn DU deinen GEschäftssitz in Konstanz hast.

Du gehst auf das Gewerbeamt, füllst mehrere Bögen aus. Darunter ist die MEldung für das Finanzamt - deswegen musst Du dir vorher schon GEdanken machen, wieviel Umsatz zu machen willst/kannst/erwartest. Kleinunternehmer-Regelung oder nicht? (Bitte googlen!)

Ein fertiger Bussiness-Plan sollte geschrieben werden! Ist kein Zwang, aber dringend angeraten.!! Danach kommen Finanzamt, IHK, und meist Kommunalentsorgung auf dich zu und wollen Geld. Bis auf das Finanzamt kannst Du sie abbbügeln, indem Du die Formulare ausfüllst und z.B. erklärst, dass kein GEwerbemüll anfällt.

@findesciecle
füllst mehrere Bögen aus.

Nein, nur einen ! Nämlich den Vordruck GewA1.

Darunter ist die MEldung für das Finanzamt

Auch nein, denn die Meldung ans Finanzamt macht das Gewerbeamt ganz alleine und von dort kommt dann per Post der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.

@Geochelone

ok - dann hab ich mich falsch erinnert, ich geb gern einen Fehler zu.

Aber ne andere Frage, die den Fragesteller wie mich gleicherweise interessiert und die mir durch Experten immer unterschiedlich beantwortet wurde.

Muss bei eigener Wohnung als Geschäftsitz, draußen vor der Hauseingangstür oder am Briefkasten auf die kleine Firma mit Nennung des GEwerbes verwiesen werden?????

In dem Beispiel: Alexander Mustermann - T-Shirt-Design

Mein Steuerberater sagte damals: "unbedingt, verlangt das Gewerberecht", aber ein Mitarbeiter des Gewerbeamtes sagte: "War früher so - jetzt abgeschafft, zumal wenn als Einzelunternehmer Firmenname gleich Name sein kann.

Das wäre auch ganz wichtig für den Frager, zumal in Mietwohnungen der Vermieter immer gefragt werden muss, ob man die Wohnung als Geschäftssitz nutzen darf!

ebay kleinanzeigen - problem gelöst

Deine Antwort ist die Aufforderung zur Ordnungswidrigkeit und Steuerhinterziehung... Kann teuer werden !