Honig als Imker verkaufen?

6 Antworten

Bis 400€ musst du kein Gewerbe anmelden. Wenn du aber mehr Umsatz machst muss man sich beim Finanzamt eintragen lassen und Umsatzsteuern zahlen.

Luftkutscher  19.07.2014, 21:26

Wo steht das? Ist das nur eine Behauptung oder hast Du hierür die Gesetzesgrundlage? Wenn ja, bitte zitieren!

silver98  20.07.2014, 00:51
@Luftkutscher

Mein Vater ist Imker und das steht auch irgendwo im Gesetz aber ich bin zu faul um den Paragraph zu suchen

Luftkutscher  20.07.2014, 01:37

Ob Gewerbe oder nicht hat nichts mit dem Umsatz oder Gewinn zu tun. Selbst wenn ein Imker 100 Bienenvölker hält und im Jahr 20.000 Euro erwirtschaftet, dann ist das immer noch kein Gewerbe, sondern Ur -Erzeugung. Schau doch einfach in die Gewerbeordnung Dort ist geregelt, was ein Gewerbe ist und was nicht.

Die Rechtslage ist recht einfach. Wenn Du Honig aus Deiner eigenen Imkerei erzeugst, dann ist das wie die Land- und Forstwirtschaft eine sog. Ur-Erzeugung und kein Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung. Du musst also kein Gewerbe anmelden. Lediglich die Gewinne aus der Imkerei musst Du bei Deiner Steuererklärung angeben. Wohlgemerkt sind es nur die Gewinne, nicht die Umsätze. Das bedeutet, dass Du selbstverständlich alle Kosten, die die Bienenhaltung verursacht, steuerlich geltend machen kannst. Was die Umsatzsteuer betrifft, so ist davon auszugehen, dass Du mit der Kleinimkerei weit unterhalb des Limits bleiben wirst, bei dem eine Umsatzsteuererklärung fällig wird.

Anders sähe es aus, wenn Dein Honigabsatz so gut läuft, dass Deine eigenen Bienen nicht genügend produzieren können, um die Nachfrage zu befriedigen. Wenn Du Honig zukaufst und weiter verhökerst, dann ist das keine Urerzeugung mehr, sondern ein Honighandel. Der jedoch ist ein Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung. Dann müsstest Du ein Gewerbe anmelden, allerdings gelten auch für die Kleingewerbe die Umsatzlimits, ab wann Du die Umsatzsteuer auf der Rechnung ausweisen und bei der Umsatzsteuervoranmeldung an die Finanzverwaltung abführen musst.

In Deinem Fall ist also keine Gewerbe anzumelden und die Umsatzsteuer brauchst Du weder auf der Rechnung ausweisen, noch an das Finanzamt abführen.
.

jeder imker sollte schon wegen der versicherung im imkerverein sein.

dort kann man alle fragen stellen und es sind viele da die auf fast jede frage eine antwort haben die dann auch noch regional besser sind.

Baujahr77  26.12.2015, 23:17

Du meinst,anstatt hier im gute Frage.net ,die Frage zu stellen in der Kategorie Imker?

Solang du unter einer bestimmten Völkerzahl liegst, darfst du ihn steuerfrei verkaufen

Laut § 15 EStG musst Du ein Gewerbe anmelden, wenn bei Deiner Tätigkeit

eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt – auch dann, wenn diese nur nebensächlich ist,
eine Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr mit Dritten erkennbar ist und
es eine Wiederholungsabsicht gibt.

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__15.html

Luftkutscher  19.07.2014, 21:25

Vgl. GewO!! Landwirtschaft (also auch Imkerei) ist kein Gewerbe!!!