Muss ich ein Gewerbe anmelden, wenn ich Torten verkaufen möchte?

6 Antworten

Was du darfst, ist bspw. ein  Land- bzw. Hofcafe zu eröffnen (bspw. umgebaute Ställe nach aufgegebener Landwirtschaft. Sind i.d.R. nur einige Tage in der Woche bzw. pro Saison (Ausflügler, Radtouristen, usw) geöffnet und bieten ein einmalig tolles Buffet.

Dort ist dir der Verkauf an Gäste zum Verzehr an Ort u. Stelle von Selbstgebackenen - egal ob von Oma,Tochter, Enkel - erlaubt.

Ein Verkauf über die Ladentheke "zum Mitnehmen" ist dagegen verboten; ebenso die Lieferung ins Haus des Kunden - das dürfen nur Konditoren.

https://www.google.de/search?q=hofcafe&biw=1286&bih=776&source=lnms&tbm=isch&sa=X&ved=0ahUKEwiQvsOKnrvKAhXGNxQKHX7MDBUQ_AUIBygC

Wenn du die verkaufen möchtest mußt du eine gewerblich zugelassene Küche anmieten. In der heimischen Küche ist das verboten. Dann mußt du ein Gewerbe anmelden, Rechnungen schreiben,eine Steuererklärung abgeben, Steuern zahlen,etc.

Das ist leider nicht so einfach wie du dir das vorstellst.

So weit ich weiss, darf nur ein gelernter Konditor Meister selbst gemachte Torten gewerblich verkaufen (bzw. darfst du ohne Meister keinen Backbetrieb führen).

Um einen Lebensmittelbetreib zu eröffnen kommen übrigens noch diverse Auflagen und Anforderungen mit dazu. (Gewerbeanmeldung, Gesundheitszeugnis, etc.)

Hallo Nadine,

dein Gründungsvorhaben ist so nicht zu realisieren, da Du sehr viele Voraussetzungen erfüllen musst. Idealerweise läßt Du dich einmal beraten.

Hilfebekommst du von der Wirtschaftsförderung, IHK, HWK oder von Beraterstudios

Sobald du deine Torten an dir Fremde Personen verkaufst, ist es kein Akt der Freundschaft mehr sondern ein Gewerbsmäßiger Verkauf den du anmelden musst wie auch versteuern musst.