Eigene Wohnung Wohnungsamt/ALG 1 / ALG 2 - Mietzuschuss?

6 Antworten

Hi, du gehst zur Wohngeldstelle deines Wohnortes und klärst alles in Ruhe mit dem Sachbearbeiter. Nimm dir am besten einen Freund oder auch deine Mutter mit. Mache dir Notizen, damit du die Antworten noch einmal nachlesen kannst. Mit dem Jobcenter machst du es genauso. Du solltest auch verstärkt versuchen, eine Arbeit zu finden, darin sollte dich das JobCenter unterstützen.

Moin erst einmaö...soviel mir bekannt, ist es im prinzip richtig, was Dir da gesagt wurde. Allerdings fehlen da noch Infos:

  1. ALG behält man trotzdem, auch wenn man Hartz 4 beantragt...das ist nur eine andere Stelle, aus der die Wohnung bezahlt wird (aber trotzdem nochmal vorsichtshalber genau informieren). - ergo: du bekommst ALG 1 + vom Job-Center die Wohnung bezahlt...auch weiterhin dann, wenn ALG 1 ausläuft. Alle halbe Jahr muss man das aber immer wieder neu beantragen - und auch GEZ-Befreiung dann, die Du dann auch bekommen würdest. Aber vorsichtshalber noch einmal genau erkundigen bei z. B. Sozialverband Deutschland...eine Filiale gibt es bestimmt in deiner Nähe. http://www.sovd.de/ Für 5,00 E Mitgliedsbeitrag kann man da oft gute Hilfe bekommen, gerade in Zusammenhang mit behörden...auch stellen diese die Rechtsanwälte dann kostenlos, wenn man z. B. mal klagen will in einem Sozialbereich.

  2. Bekommt man von Hartz 4 einen Gutschein oder Geld für die ersteinrichtung der Wohnung...Bett, Tische, Stühle, etc. - also für alle möbel, die Du bnötigst. Kann man einlösen in einem Sozialkaufhaus oder bei entsprechenden Firmen, die mit dem Job-Center zusammenarbeiten. Das sagt dir aber der entsprechende Angestellte, der zuständig ist.

  3. Gibt es eine Hartz 4 - Aufstockung = ein anderer Topf, aus dem man Geld bekommen kann, wie genau das funktionoert, kann dir auch der Sozialverband oder die Verbraucherzentrale sagen.

  4. Wünsche ich dir viel Glück bei der Jobsuche. denn dann bräuchte man die Behörden nicht...manchmal ist das ganz schön nervig - ich weiss: Habe früher mal selber bei einer Behörde gearbeitet. >>>Formulare, Formulare - von der Wiege bis zur Bahre <<< Aber wie heute die Angestellten arbeiten und mit den Hilfesuchenden umgehen...da schüttel ich selbst nur noch den Kopf. ...Aber: Augen zu, Kopf hoch - und durch... lG und schönen Tag.

Dicksy  07.11.2013, 09:47

Man kann auch zu ALG 1 Geld vom Wohnungsamt bekommen...m. E. - aber auch da nachfragen. Dann würde es vom Job-Center aber nichts geben.

Dicksy  07.11.2013, 09:52
@Dicksy

link der Verbraucherzentrale.

http://www.verbraucherzentrale.de/

Freiwillig bei Hartz 4 anmelden...lohnt sich, mein Sohn wollte das auch nicht...aber siehe es als Hilfestellung an, übergangsweise, bis du einen neuen job hast. es steht jedem Bürger zu und es wäre dumm, wenn man das Geld vom Staat nicht mitnehmen würde, was einem zusteht. Dafür würde ich schon Laufereien und Wartezeiten in Kauf nehmen...man hat ja Zeit, da man ja nicht mehr arbeitet. Allerdings: Hat man Geld gespart und ein konto, wo viel Geld drauf ist...würde ich vorsichtig sein. Bis zu einer gewissen Summe darf man behalten, alles, was darüber ist, muss man erst einmal verbrauchen und davon leben.

Und Wohnungsamt sagte es ist "unwahrscheinlich", dass ich Hilfestellung bekomme.

Beim Wohnungsamt ist man inwieweit kompetent, Alg2-Ansprüche abschätzen zu können?
Eben!

Außerdem wer meldet sich freiwillig als Hartz4 an und unterliegt der sklaverrei von der ARGE bzw Jobcenter?

Derjenige, der hilfebedürftig ist und es alleine nicht schafft. Es wird niemand gezwungen, Alg2 zu beantragen.

Wohnungsamt sagte 348€ Warm und Jobcenter 230,50 € Kalt + Heizkosten werden gezahlt.

Womit wir schon wieder bei der Kompetenz wären.
Gehe einfach davon aus, dass das Jobcenter dir die maßgeblichen Beträge nennen kann, denn alleine bei Angabe einer Warmmiete sollten sich die Nackenhaare aufstellen, da soetwas eine Pauschalierung der Warmkosten bedeutete, die nur in wenigen Kommunen und unter engen Voraussetzungen zulässig ist.
Üblich ist: Nettokaltmiete + tatsächliche/oder pauschalierte Betriebskosten + tatsächliche Heizkosten oder Bruttokaltmiete + tatsächliche Heizkosten.

Sind die zahlen die sie mir durchgegeben haben richtig ?

Das kann hier keiner beurteilen, da die Zahlen von Kommune zu Kommune variieren.

Wie gehe ich das am besten an? Wie/Wo bekomme ich DEFINITIV Hilfe?

Auch das wird dir hier niemand sagen können, da wir die Organisationen vor Ort nicht kennen. Bester Ansprechpartner sind i.d.R. Arbeitsloseninitiativen vor Ort.

ALG2 melden möchte ich mich nicht unbedingt, weil ich ja dann weniger ALG bekomme.

Nöö ... du bekommst Alg und ggf. noch etwas oben drauf (Aufstockung); von deinem Alg1 sind allerdings 620€ anrechenbar.

Ja es "müsste" so sein also sie wussten nicht so recht ob es so richtig ist (Was soll das??).

Etwas anderes dürfen und können sie auch nicht sagen. Über einen Anspruch kann dann entschieden werden, wenn du umfangreiche Unterlagen beigebracht hast und nicht am Telefon.

Außerdem könnte ich Möbel (Couch, fertig Küche) sehr günstig vom Vormieter bekommen, nur es muss schnell geschehen und mit Sicherheit das ich auch Geld bekomme!

Erstausstattung läuft übers Jobcenter; beim Wohnungsamt kennt man m.W. keine solchen Leistungen.
"Günstig" alleine reicht nicht, es muss auch angemessen sein. Ein Kleiderschrank für 1000€ mag günstig sein, wenn er vor 3 Monaten noch 5.000 gekostet hat; dennoch werden diese 1000€ nicht vom Jobcenter getragen.

nur es muss schnell geschehen

Dann hin zum Jobcenter

und mit Sicherheit das ich auch Geld bekomme!

Sicherheit gibt es hier genauso wenig wie am Telefon.

bzw. sie Hilft mir finanziell ein wenig

Das wäre im Alg2 nur sehr begrenzt zulässig.

Solange du Alg1 beziehst, kannst du auch ergänzend Alg2 bekommen, dazu musst du bedürftig sein und einen Antrag auf Alg2 stellen

Miete wird nur in voller Höhe übernommen, wenn die Wohnung und der Mietpreis angemessen sind, da kommt es entscheidend auf dei örtlichen Verhältnisse an ... das Meitpreisgefälle in D ist ziemlich groß .... wie teuer die Wohnung sein darf erfährst Du beim Jobcenter, wenn sie teuerer sit musst Du den Rest von Deinen Leistungen drauflegen ...

Endgültige Auskünfte kann Dir das Jobcenter erst geben, wnen Dein Antrag vorliegt, alle Daten vorleigen und Berechnung vorgenommen werden kann ....

Am besten suchst du dir im Internet mal einen Wohngeldrechner,da kannst du dir deinen Anspruch so in etwa kostenlos berechnen lassen !!!

Nur, da hast du den Nachteil,das du deine Rundfunkbeiträge selber zahlen musst und auch keine Unterstützung für Umzug und Erstausstattung bekommst,was dir bei Aufstockung durch ALG - 2,vom Jobcenter zustehen würde. Dazu käme noch,das du beim Jobcenter einen Antrag auf ein zinsloses Darlehn stellen kannst,für die Kaution deiner Wohnung. Das du dann weniger ALG - bekommen würdest,ist schon möglich,deshalb sollst du dir deinen Wohngeldanspruch berechnen lassen. Es wird zwar beim Wohngeld nur die Kaltmiete berücksichtigt,aber dennoch könntest du etwas mehr haben,als mit ALG - 2 Aufstockung,nur das dann die ganzen Vorzüge wegfallen würden. Das musst du dann selber einschätzen,mit was du besser fahren würdest.

Hier mal ein Beispiel,was dir vom Jobcenter zustehen würde,hättest du kein ALG - 1.

Dir stünde ein Regelsatz von derzeit 382 € zu ( ab 1.Januar 2014 sind es 391 € ) + deine Kosten für Unterkunft und Heizung,angenommen 318 €,würde einen gesamten Bedarf von 700€ im Monat machen. Da du aber bereiz 650 € ALG - 1 bekommst und dir davon nur 30 € Versicherungspauschale abgezogen würden,wenn du keine Nebentätigkeit hast,denn dann könntest du schon Freibeträge absetzen,in denen diese 30 € schon enthalten wären,würde dir von deinen 650 € ALG - 1,nur 620 € auf deinen Bedarf von 700 € angerechnet,du würdest also noch 80 € Aufstockung vom Jobcenter bekommen.

Mit 650 € ALG - 1,hättest du eigentlich Anspruch auf Wohngeld,wenn du min. 80 % deines Bedarfs aus eigenem Einkommen decken könntest. Zieht man von diesen 650 € ALG - 1,deine warm Miete von angenommen 318 € ab,blieben noch 332 € für deine Deckung des Regelsatzes übrig,also hättest du mehr als diese erforderlichen 80 %.

Was dir an Wohnungsgröße und Kosten vom Jobcenter als angemessen übernommen würden,kannst du im Internet unter ,, Harald - Thome - örtliche - Richtlinien " nachlesen.