bekommt man eine erneute Erstausstattung?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn du NICHTS hast, wird man dir wohl helfen müssen. Dies wird wahrscheinlich in Form von Gutscheinen für eine** Sozialkaufhaus oder ähnlichem** passieren.

Ich kann Dir nicht sagen, worauf Du Anspruch hast. Aber ich weiß, dass man durch Kleinanzeigen im Wochenblättechen oder E-Bay (Kleinanzeigen) durchaus viele Sachen (auch Möbel) geschenkt bekommen kann. Manchmal bekommt man auch etwas für wenig Geld. So machen es zumindest Leute, die aufgrund ihres eigenen sauer verdienten wenigen Geldes über die Runden kommen müssen und nicht sinnlos die Steuergelder verplempern. Wenn Du Deine alten Möbel entsorgt hast, die Dir quasi geschenkt wurden, ist das höchst leichtsinnig. Ich frage mich, ob Du das genau so gemacht hättest, wenn Du die Sachen selber erwirtschaftet und gekauft hättest! Auch wenn Du nur ein zinsloses Darlehen möchtest, belastet das die öffentlichen Kassen. Der was glaubst Du, wer die Zinsen zahlt? Ein Sozialstaat ist o.K. Aber so was muss nicht sein!

Die Trennung vom Partner stellt regelmäßig eine unvorhersehbare Situation dar, begründet also einen echten Sonderbedarf und insofern kommt eine Übernahme der Wohnungsausstattung sogar als Beihilfe - nicht nur als Darlehen - in Betracht.
Ein Problem besteht allerdings in der zeitlichen Nähe der beiden Ausstattungen; zudem wirst du die Frage beantworten müssen, was mit der alten Ausstattung geschehen ist, denn kein PKW und keine Unterstellmöglichkeiten sind kein wirklich tragfähiges Argument, wenn du die Einrichtung zu Kohle gemacht haben könntest.

P1904 
Fragesteller
 05.02.2012, 01:44

ja ich musste das meiste wie gesagt entsorgen... was wäre denn ein Argument um das bewilligt zu bekommen?!

Uschi2011  05.02.2012, 04:01
@P1904

ich musste das meiste wie gesagt entsorgen

Ja klar!

klaumi  05.02.2012, 06:41
@Uschi2011

Sprich verkaufen, um an Kohle zu kommen !

VirtualSelf  05.02.2012, 10:34
@P1904

Dass du es entsorgen musstest, ist im Grundsatz schon ein Argument.

Allerdings klingt das nicht sonderlich plausibel, da du die Ausstattung ja allenfalls 3 Jahre besessen hast, wenn wir zu deinen Gunsten von Anfang 2009 und ende 2011 ausgehen. Dass man drei Jahre alte Möbel - selbst gebrauchte - (etc.) einfach komplett wegwirft, wird dir der Sachbearbeiter also kaum abnehmen und sich wahrscheinlich aus diesem Grund querstellen, selbst wenn da andere rechtliche Fragen dranhängen wie z.B., ob du die verkaufen durftest und wer in der Nachweispflicht ist.

frag die leute von der arge.

wir haben doch deine unterlagen nicht und wissen auch nichts von deiner schweren krankheit.

P1904 
Fragesteller
 05.02.2012, 01:36

Schwere Krankheit?! habe nichts von einer schweren Krankheit gesagt... bin nur momentan Arbeitsunfähig...

es geht mir um eine generelle Antwort da ist Akteneinsicht nicht nötig..

veraeva12  05.02.2012, 18:20
@P1904

das ist eine einzelfallentscheidung, das ist nicht "generell" beantwortbar.

ich hätte auf jeden fall vorher mal über diese situation hyphotetisch nachgedacht bevor ich auf alle meine möbel verzichtet hätte. deine freundin muss ihre ja noch haben!?

P1904 
Fragesteller
 05.02.2012, 01:31

ja ich weiß das es leichtsinnig war... allein nach 1 1/2 Jahren bez. schon zusammen zu ziehen...

Ja sie hat IHRE Möbel ja noch nur die bringen mir ja herzlich wenig :-/