bekommt man eine erneute Erstausstattung?
Hallo,
zu meiner Situation:
Ich bin 2011 mit meiner Freundin zusammengezogen habe auch 2009 bereit eine Erstausstattung vom Jobcenter bekommen... ich konnte aus diversen Gründen (kein PKW, keine Unterstellmöglichkeit) meine Möbel nicht mitnehmen...
Jetzt hat meine freundin mich natürlich rausgeschmissen... habe bereits eine Wohnung und war auch berufstätig... ist alles schon geklärt.. miete und Kaution übernimmt das Jobcenter... nur ich hab jetzt KEINERLEI Möbel oder Geschirr, etc
wie hoch ist die wahrscheinlichkeit ein zinsloses Darlehnen bewilligt zu bekommen für Möbel, Geschirr, etc?!
habe ich irgendwie einen Anspruch darauf?!
kann ich mich auf §23 SGB II berufen!?
Die alten Möbel habe ich größtenteils entsorgt...
Danke schonmal
5 Antworten
Wenn du NICHTS hast, wird man dir wohl helfen müssen. Dies wird wahrscheinlich in Form von Gutscheinen für eine** Sozialkaufhaus oder ähnlichem** passieren.
Eine neue Erstausstattung wirst du sicherlich nicht bekommen, zumindest hat ein Bekannter von mir in derselben Situation keine bekommen- was die Sache mit den zinslosen Darlehen anbelangt, kann ich dir allerdings nicht sagen, da kenn ich mich leider gar nicht aus :/
Ja das mit der Erstausstattung dachte ich mir... deßhalb geht es mir ja explizit um ein zinsloses Darlehen.
Die Trennung vom Partner stellt regelmäßig eine unvorhersehbare Situation dar, begründet also einen echten Sonderbedarf und insofern kommt eine Übernahme der Wohnungsausstattung sogar als Beihilfe - nicht nur als Darlehen - in Betracht.
Ein Problem besteht allerdings in der zeitlichen Nähe der beiden Ausstattungen; zudem wirst du die Frage beantworten müssen, was mit der alten Ausstattung geschehen ist, denn kein PKW und keine Unterstellmöglichkeiten sind kein wirklich tragfähiges Argument, wenn du die Einrichtung zu Kohle gemacht haben könntest.
ich musste das meiste wie gesagt entsorgen
Ja klar!
Sprich verkaufen, um an Kohle zu kommen !
Dass du es entsorgen musstest, ist im Grundsatz schon ein Argument.
Allerdings klingt das nicht sonderlich plausibel, da du die Ausstattung ja allenfalls 3 Jahre besessen hast, wenn wir zu deinen Gunsten von Anfang 2009 und ende 2011 ausgehen. Dass man drei Jahre alte Möbel - selbst gebrauchte - (etc.) einfach komplett wegwirft, wird dir der Sachbearbeiter also kaum abnehmen und sich wahrscheinlich aus diesem Grund querstellen, selbst wenn da andere rechtliche Fragen dranhängen wie z.B., ob du die verkaufen durftest und wer in der Nachweispflicht ist.
Und wie oft sollen wir Dir noch eine Erstausstattung finanzieren? Bring doch Dein Leben mal auf die Reihe und arbeite.
Ich kann Dir nicht sagen, worauf Du Anspruch hast. Aber ich weiß, dass man durch Kleinanzeigen im Wochenblättechen oder E-Bay (Kleinanzeigen) durchaus viele Sachen (auch Möbel) geschenkt bekommen kann. Manchmal bekommt man auch etwas für wenig Geld. So machen es zumindest Leute, die aufgrund ihres eigenen sauer verdienten wenigen Geldes über die Runden kommen müssen und nicht sinnlos die Steuergelder verplempern. Wenn Du Deine alten Möbel entsorgt hast, die Dir quasi geschenkt wurden, ist das höchst leichtsinnig. Ich frage mich, ob Du das genau so gemacht hättest, wenn Du die Sachen selber erwirtschaftet und gekauft hättest! Auch wenn Du nur ein zinsloses Darlehen möchtest, belastet das die öffentlichen Kassen. Der was glaubst Du, wer die Zinsen zahlt? Ein Sozialstaat ist o.K. Aber so was muss nicht sein!
ja ich musste das meiste wie gesagt entsorgen... was wäre denn ein Argument um das bewilligt zu bekommen?!