Muss man den Mitbewohner mit ALG 1 beim Jobcenter melden bei ALG2 Bezug?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja musst du, denn zumindest deine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) wird dir dann zu 50 % gekürzt, die Freundin muss dir die anderen 50 % dann selber zahlen, wenn sie nicht nur Gast bei dir ist, sondern vorübergehend bei dir wohnt !

Wenn sie durchgehend 4 Monate bei dir wohnt, ist das kein Besuch mehr, sie müsste sich dann auf deine Anschrift anmelden oder nach angenommen 2 Wochen die Wohnung mal für min.1 Tag verlassen und wo anders schlafen, danach kann sie wieder Gast sein, dann ist auch keine Anmeldung und Mitteilung nötig.

isomatte  04.07.2018, 13:46

Danke dir für deinen Stern !

Hat sie sich auch umgemeldet ?

Einen Gast darf man nur 6 Wochen aufnehmen .

Gut ist , wenn sie keine Miete zahlt .

Sonst muß man es melden, weil sich deine Wohnsituation geändert hat und du eine Mitwirkungspflicht hast . Auch wenn sich aufgrund der Meldung nix ändert.

Bryen 
Fragesteller
 03.07.2018, 11:49

Ja, sie ist jetzt bei mir gemeldet und erhält halt ihr ALG1.

Dann mal besser schnell melden, bevor ich den bösen Brief erhalte

Wenn das Amt für deine Miete aufkommt und die Freundin nicht nur zu Besuch ist, solltest du dem Amt Bescheid geben. Dann wird die Miete zwischen euch beiden geteilt.

Ja natürlich!