Wieso muss die Arbeitsagentur auf den Bescheid vom Jobcenter warten (mit ALG2 aufstocken)?

2 Antworten

Wenn du vom Jobcenter auch noch keine Leistungen bekommen hast,dann gibt es auch nichts zu verrechnen !

Normalerweise ist es so,wenn man zum ALG - 1 eine Aufstockung beim Jobcenter beantragen muss,dann bekommt man als Vorleistung erst mal seinen kompletten Bedarf vom Jobcenter gezahlt.

Dann stellt das Jobcenter bei der Agentur für Arbeit einen Antrag auf Erstattung,dass ist das was du als Bescheid gemeint hast und lässt sich dann die Vorleistung erstatten,wenn es aber keine gab,dann wirst du auch dein volles ALG - 1 bekommen inkl.der zustehenden ALG - 2 Aufstockung.

Solltest du tatsächlich keine Leistungen vom Jobcenter bekommen haben,dann solltest du dich am besten mal persönlich beim Jobcenter melden und dir bestätigen lassen das du noch keine Leistungen vom Jobcenter bekommen hast und damit gehst du dann zur Agentur für Arbeit und gibst das ab ( Eingangsbestätigung geben lassen ),dann bekommst du dein ALG - 1 die nächsten Tage überwiesen,wenn die Berechnung abgeschlossen ist.

Weil sie nichts miteinander zu tun haben, muss das jobcenter ja auch auf den Bescheid von der Agentur für Arbeit warten. 

Die Zahlen ja nicht mehr als sie  müssen. Dazu brauchen sie ja eine Berechnungsgrundlage.