Eigene Mutter anzeigen

8 Antworten

Ja, das kann man. Es kommen verschiedene Straftatbestände in Frage.

Am ehesten vermutlich dieser: §225 StGB 

Aber auch §185 StGB oder - für die Fälle, wo du tatsächlich geschlagen wurdest - § 223 StGB könnten in Frage kommen. In allen Fällen dürfte allerdings das Problem der Beweislage bestehen.

Du solltest also, wenn irgend möglich, Beweise sammeln, indem du z.B. mit Verletzungsfolgen zum Arzt gehst oder die Übergriffe mit dem Handy dokumentierst.

Allerdings steht zu befürchten, dass sich an den Problemen dadurch erst mal nichts bessert. Selbst wenn der Fall nach deiner Anzeige durch die Staatsanwaltschaft weiterverfolgt wird - was nicht garantiert ist - musst du ja weiterhin mit deiner Mutter leben. 

Unter Umständen bringt es dir mehr, dich ans Jugendamt zu wenden. Du kannst in einer akuten Situation einfach ins Amt gehen und dich "in Obhut nehmen" lassen. Dann darf man dich nicht nach Hause schicken, sondern wird dafür sorgen, dass du zumindest für eine Nacht in einer Inobhutnahmestelle - das ist ein Heim oder eine Pflegefamilie - verbringen kannst.

Danach wird man die Situation weiter zu klären versuchen. Du kannst beantragen, zukünftig nicht mehr bei deiner Mutter leben zu wollen. Damit wird sich das Jugendamt schneller auseinandersetzen, wenn du dich in Obhut hast nehmen lassen. Das bringt mehr, als wenn du nur einen Termin machst.

In ein Heim/ eine Jugendwohngruppe kannst du zur Not auch gegen den Willen deiner Mutter gehen, wenn die Zustände für dich unhaltbar sind.

Unabhängig davon kannst du sie natürlich immer noch anzeigen, die Aussichten auf Erfolg sind ohne griffige Beweise aber leider gering.

und dann, wenn du sie angezeigt hast? überleg mal, was willst du damit erreichen? denkst du, die polizei fährt dann vor und steckt deine mutter ins gefängnis? deine mutter scheint sehr überfordert zu sein, sonst würde sie nicht so ausfällig werden. vermutlich geht es ihr auch nicht gut. da wird auch die polizei nicht helfen können.

du kannst, wenn du nicht mehr mit ihr zusammen leben willst, dir überlegen wo du denn sonst unterkommen könntest. vater, verwandte, internat, heim...

dann sprich mit ihr und wenn sie nicht darauf eingehen will, wende dich an einen erwachsenen dem du vertraust, damit er zwischen euch vermittelt. wenn das nicht hilft und du dir sicher bist von zuhause weg zu wollen, kannst du dich auf dem jugendamt melden.

FrancValmy  11.03.2016, 22:37

Wenn die Mutter nur überfordert wäre, würde sie es sagen.

Oder schlägst Du auch zu, sobald Du Probleme nicht sofort lösen kannst?

Warum sollen die Kinder und nicht die Eltern ins Heim?

"Wende Dich an einen Erwachsenen, dem Du vertraust..."

Genau das versucht der TE doch!

Kommt darauf an, wie alt du bist und ob du Zeugen hast.

Ich weiß nicht, ob man diesen Sachverhalt anzeigen kann, sicherlich ist er nichtrechtens, aber ob er strafbar ist, weiß ich nicht. Theoretisch könntest du gegen deine Mutter vorgehen, aber dann eher über das Jugendamt, als über die Polizei. Du musst es aber beweisen können, denn deine Mutter sieht dies bestimmt anders.

Geh lieber zum Jugendamt, da hast du mehr erfolg

Wenn sie dich schlägt, ist das Jugendamt zuständig!

denen kannst du auch die anderen Sachen sagen!