Scheidung, Kind will nicht zurück zur Mutter

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn sich das Kind mit "Haut und Haaren" gegen eine Rückkehr zur Mutter wehrt., würde ich das Kind bei mir lassen, der Mutter Bescheid geben und sofort zu einem Anwalt marschieren, dass dieser eine

einstweilige Anordnung auf Aufenthaltsbestimmungsrecht vorerst beim Vater

beim zuständigen Familiengericht beantragt.

Wie andere User schon geschrieben haben: Zeugen für den Vorfall wären nicht schlecht.

Dichterseele  28.01.2012, 14:12

Genau - sofort mit dem Jungen zu einem Kinderpsychologen, der ein Attest ausstellt, dass es für das Kind eine Quälerei wäre zu so einer Mutter zurückzukehren, dann zum Anwalt oder gleich zum Familiengericht.

nightgirlie  14.09.2017, 16:29
@Dichterseele

Kann auch ein Mädchen sein 

Ja, das Kind muss der Mutter mitgegeben werden. Das JA wird hierbei keine Hilfe sein - wie so oft. In solch einem Notfall kann ein Eilverfahren angestrengt werden. Bis zu einer Entscheidung muss das Kind Sonntags wieder zur Mutter.

Hallo, schau doch mal auf dieser Seite rein. Da habe ich auch schon einiges Interessantes gelesen.

Väternotruf.de

Was Erdianer schreibt habe ich ähnlich selbst durchgezogen --- mit Erfolg ---

Bei der Trennung war das Kind keine 2 Jahre alt.

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht wurde auf mich Übertragen, nach vielen Gerichtsterminen und Gutachten etwa 18 Monate hat alles gedauert.

Es war die Hölle durch die ein Vater und das Kind gehen muss.

Du kannst auch zum Jugendamt gehen und um Hilfe bitten. Beginne das Gespräch mit das Du Hilfe für dein Kind brauchst um Beraten werden möchtest. Versuche das Gespräch im Jugendamt mit einen Mann zu führen, Frauen sind nicht empfehlenswert. (eigene Erfahrung).

Jeder Versuch vom Vater, eine Situation gegen den Willen der Mutter umzusetzen, wird bestraft und angeprangert. Gründe Interessieren wenig bis gar nicht.

Kinder sind immer Verlierer wenn Eltern sich trennen , denke immer daran.

Du wirst das Kind wohl oder übel mitgehen lassen müssen, fürchte ich, auch, wenn Dir das Herz fast bricht - aber Du kannst dafür Sorgen, dass Du Zeugen hast!

Du wirst ja mit Sicherheit weitere Schritte unternehmen, da machen Zeugenaussagen wirklich Sinn. Am besten natürlich welche, die nicht mit Dir verwandt sind. Und am Montag setzt Du Dich dann am besten mit Deinem Anwalt in Verbindung.

skyfly71  28.01.2012, 10:32

DH! Genau so. Außerdem sind Schläge in der Regel auch vom Kinderarzt feststellbar. Dort sollte das Kind dann umgehend vorgestellt werden.

Dann wende dich an einen Anwalt für Familienrecht. Er kann einen Eilantrag stellen und das ganze wird dann per einstweiliger Verfügung geregelt und das entgültige Urteil wird später gefällt.