Eigene Garage mit Firmenwagen angefahren - wer zahlt was?

3 Antworten

Da du der eigentliche Verursacher bist, hast du gegenüber dem Halter auch keinen Schadensersatzanspruch. Und wenn du diesen nicht hast, reguliert auch die Haftpflicht nicht.

Das die Aussage des K-Versicherers korrekt ist, weißt du ja nun schon.

Eine gewisse Chance besteht über die Gebäudeversicherung; denn in leistungsstarken, modernen Bedingungen ist "Anprall von Fahrzeugen" eingeschlossen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die Versicherung hat das korrekt beantwortet.

Du kannst dich nicht selbst schädigen. Sonst wäre dem Betrug per Selbstbedienung ja Tür und Tor geöffnet