Muss der Versicherungsnehmer und der Halter eines Fahrzeugs dieselbe Persone sein?

5 Antworten

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Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer müssen nicht identisch sein. Es muss lediglich vermerkt sein.

Hallo asiawok,

grundsätzlich ist eine abweichende Halterschaft
möglich. Wir bieten diese jedoch beispielsweise nur zwischen Ehe-/Lebenspartnern oder bei
Verwandschaft 1. Grades (Eltern - KInd) an. Wie das bei der WGV ist,
weiß ich leider nicht. Frag einfach mal nach!

Die abweichende Halterschaft gibst du bei Antragstellung an oder auch bei Anforderung einer zur Zulassung erforderlichen eVB-Nr. (elektronische Versicherungsbestätigungsnummer). Wichtig ist, dass die abweichende Halterschaft auf der eVB vermerkt ist.

Da du auch den Punkt
"Beitragszahlung" ansprichst, eine Info für dich: Der Versicherungsnehmer
ist der Vertragspartner und für die Beitragszahlung verantwortlich.
Geht der Vertrag wegen Nichtzahlung in die "Buxe", steht dein Namen
hiermit im Zusammenhang.

Grüße, Ines vom DEVK Social Media-Team

Kann ich bei der Versicherung Z.B. WGV als Versicherungsnehmer dienen
aber nicht der KFZ Halter sein? D. H. Eine andere Person fährt das Auto
und zahlt alle Kosten für mich...

Fzg.-Halter und Versich.nehmer müssen in der Regel nicht identisch sein, die meisten Versicherer verlangen hierfür jedoch ein Zuschlag in der Versich.-prämie!

Wenn du jedoch Versich.nehmer bist, dann mußt du auch für die Versich.prämie aufkommen - der Fahrzeughalter jedoch nur für die Kfz-Steuer!

Gruß siola55

Nein, muss es nicht! Aber bei vielen Versicherungen erheben die Versicherungen einen Zuschlag, wenn dieser unterschiedlich ist. Dein Versicherungsmakler wird dich aber gern beraten!

also früher ging das problemlos, ich war Fz-Halter, meine Mutter Versichungsnehmer. Ich könnte mir vorstellen, dass es heute noch genauso ist bin mir aber nicht sicher.