KFZ-Versicherung: Eigentümer und Versicherungsnehmer

4 Antworten

Als Mitarbeiter einer Kfz-Zulassungsbehörde: im Kfz-Brief steht der Halter des Fahrzeuges, nicht der Eigentümer. halter und Versicherungsnehmer können auch 2 verschiedene Personen sein, das hängt aber von der Versicherung ab. Die meisten machen es, einige Versicherungen aber nicht.

Möglich ist das schon, aber es wäre ratsam sich vorher bei der Versicherung genauer über die Modalitäten zu erkundigen, denn es kommt darauf an, ob Dein Vater noch ein Fahrzeug versichert hat, dann wäre Dein Auto ein Zweitwagen mit einem anderen SF Beitrag oder ob der Vater Dir seine SF Prozente überschreibt oder abtritt. Das heißt dann aber immer noch nicht, daß Dein Auto mit dem niedrigen SF versichert werden kann, denn die Versicherungen geben nur soviel SF, wie Du mit Deinem Führerschein (Prüfungsdatum) “erfahren“ haben kannst.

Das Problem hatten wir auch, da das Auto meines Sohnes zunächst über mich angemeldet und versichert war. Als ich ihm die Prozente abgetreten hatte, mußte er trotzdem fast die doppelte Prämie bezahlen, als es vorher über mich gekostet hat, obwohl er unfallfrei 9 Jahre gefahren ist. Die Versicherung hat den SF nach den Jahren berechnet, wie mein Sohn seinen Führerschein hat.

Es muß bei Dir nicht so sein, aber möglich ist es.

Ja das geht, aber da musst du einen Halterzuschlag zahlen, machen wir auch so und das kostet 40 € im Quartal..

ja, wagenhalter und versicherungsnehmer müssen nicht identisch sein...