Wenn ein selbstständiger Gastronom einen Versicherungsschaden hat, warum bezahlt die Versicherung dann den Schaden abzüglich Mehrwertsteuer?
Eine Frau donnert mit ihrem Auto in den Firmenwagen rein. Die Versicherung der Frau bezahlt die Rechnungen (anscheinend ohne Mwst.).
Der Selbstständige (der Geschädigte!) bekommt von der Werkstatt die Rechnungen zusammen mit einer Mitteilung, man möge die Mehrwertsteuer an die Werkstatt bezahlen.
Die Frage stellt sich hier: Warum?
Was sind die gesetzlichen Grundlagen dafür?
Es ist doch logisch, dass, wenn ein Schaden entsteht und z.B. ein Handwerker ran muss, dass man eine Rechnung mit Mwst. bekommt und diese auch zahlen muss. Jeder muss Mehrwertsteuer bezahlen. Es gehört doch dann zum Schaden dazu.
Warum muss eine Versicherung (scheinbar) keine Mehrwertsteuer bezahlen bei Versicherungsfällen?
Wozu hat man dann überhaupt eine Versicherung?
Ich kann es einfach nicht verstehen. Man könnte ja so jeden kleinen Selbstständigen in den totalen Ruin treiben, wenn er bei jedem Versicherungsschaden, den Andere verursachen, die Mehrwertsteuer selbst bezahlen muss.
10 Antworten
Der Selbstständige ist "vorsteuerabzugsberechtigt".
Heißt im Klartext, er bekommt die bezahlte Mehrwertsteuer vom Finanzamt wieder gutgeschrieben.
Schön langsam glaube ich nicht mehr, dass der tatsächlich selbständig ist und je mit Steuer, Finanzamt oder Steuerberater zu tun hatte.
Das ist für den ein Standardprozess.
Soll er doch die Geschichte vom Pferd erzählen.
Ist mir auch völlig egal was hier irgendwer glaubt oder nicht glaubt. Ich kenne ihn persönlich. Und er ist seit Jahrzehnten selbstständig. Kenne auch seinen Steuerberater.
Dann lass den Steuerberater endlich seine Arbeit machen.
Ja, lass' ich doch auch.
Als Gastronom muss er normalerweise Umsatzsteuer BEZAHLEN. Diese reduziert sich um die bereits gezahlte Umsatzsteuer. Und wenn er dir das nicht glaubt, soll er SEINEN Steuerberater fragen. Den bezahlt er schließlich dafür, damit er es ihm erklärt
Weil er die MwSt. vom Finanzamt zurückbekommt und sie somit doppelt hätte, wenn die Versicherung die mit überweist. Nennt sich Vorsteuerabzugsberechtigung und ist völlig normal.
Wenn Versicherungen normale betriebe wären und die Wehrmachtsteuer bezahlen würden, würden die das vom FA zurück bekommen. Der Gastronom muß die wieder abführen. An die Werkstatt muß er sie bezahlen und bekommst sie vom Fa zurück und die Werkstatt muß die wieder an das FA abtreten. Also doppelt hätte er die Steuer auf keinen Fall. ist nur ein rechtes Durcheinander...
In den Versicherungsanträgen ist ein Feld: Mehrwertsteuerabzugsberechtigt. Wenn das angekreuzt ist, wird die Mehrwertsteuer von Versicherungen grundsätzlich abgezogen. (Falsch ankreuzen ist Steuerbetrug.)
Ist das Unternehmen Mehrwertsteuerabzugsberechtigt, ist Mehrwertsteuer ein durchlaufender Posten und damit kein Schaden. In der Regel kommen diese Diskussionen nur auf, wenn das Auto auf die Firma läuft, aber nicht zum Betriebsvermögen gehört. Das ist der eigentliche Fehler bei Ihrem Bekannten.
Wenn er die MwSt gezahlt hat, kann er diese ja als Vorsteuer von seiner eigenen Umsatzsteuer als Vorsteuer absetzen. Im anderen Fall bekäme er die Vorsteuer ja doppelt ersetzt
Die Versicherung muss nicht, weil der Anspruchsteller darum gebeten hat.
Die Rechnung geht doch in den Betrieb, in die Steuer, und die Märchensteuer gibt es vom Finanzamt zurück und geht an die Werkstatt.
Doppelt kassieren ist fies.
Wenn ich dem das erzähle, lacht der laut los. Und dann erzählt er mir wahrscheinlich, dass er noch nie Geld vom Finanzamt bekommen hat. Und im nächsten Satz wird er mir erzählen, dass die immer nur Geld haben wollen.