Welche Versicherung kommt für den Schaden auf?

5 Antworten

Nur Deine eigenen können Dich, also TK für das Krad und Hausrat für Deinen Hausrat.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Schäden an der Garage wären Sache der Gebäudeversicherung, wenn Einbruch oder Vandalismus mitversichert sind (nicht Standard!).

Schäden an dem Kram, den du in der Garage lagerst, ist Sache deiner Hausratversicherung, die du hoffentlich abgeschlossen hast.

Motorrad Teilkasko, wenn es gestohlen wird.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Schaden an der Garage:

Den muss dein Vermieter auf seine Kosten beseitigen.

Gebäudeversicherung des Vermieters könnte eventuell zuständig sein. Für Schäden am Gebäude durch Einbruch gibt es aber zig verschiedene Varianten wie die Versicherer das regeln (wenn es überhaupt versichert ist), sodass man hier keine pauschale Aussage treffen kann.

Deine Hausrat reguliert zwar Gebäudeschäden im Zusammenhang mit einem Einbruch, aber wahrscheinlich nur im Bereich der "Wohnung" und somit nicht an der Garage.

Schaden an deinem Hausrat:

Dafür ist deine Hausratversicherung zuständig, in der Annahme, dass die Garage dort zum Versicherungsort zählt (ist sie in Nähe deiner Wohnung oder weiter weg?)

Schaden am Motorrad:

(Versuchter) Diebstahl über die Teilkasko, Vandalismus über Vollkasko.

Wenn die Garage aufgebrochen wird, handelt es sich um einen Einbruch. Entwendete Sachen fallen dann unter die Hausratversicherung. Die Garage ist über die Außenversicherung gedeckt.

Für die Schäden an der Garage würde die Gebäudeversicherung des Vermieters aufkommen, es sei denn er hätte keine, was er dann aber im Mietvertrag hätte vermerken müssen, da die Koste dafür ja auf die Nebenkosten umgelegt werden dürfen.

Für Deine Fahrräder eine z.B. Hausratversicherung, meist muss man aber den Zusatz Fahrradversicherung dazu auswählen, mittlerweile gibt es wohl auch separate Fahrradversicherungen.

Dein Motorrad über eine Teilkasko.

Valnar52  21.04.2022, 11:09
Für die Schäden  an der Garage würde die Gebäudeversicherung des Vermieters aufkommen

Nicht zwangsläufig. Einbruchdiebstahl ist dort standardmäßig keine versicherte Gefahr. Ob Schäden am Gebäude durch Einbruch dennoch versichert sind, kommt auf den Vertrag und die genauen Umstände an.

Bertha2701  21.04.2022, 11:28
@Valnar52

Wie immer Valnar52 hast Du recht: )Habe gerade mal nachgesehen. Wir haben den Komfort Schutz bei unserer Versicherung, bei Standard wäre dies gar nicht abgesichert gewesen.

Valnar52  21.04.2022, 11:36
@Bertha2701

Oh, kennen wir uns? So wie es klingt vermutlich weil ich vorher schon mal eine Antwort von dir korrigiert hab, oder? Naja, so merken die neueren User wenigstens sofort, dass sie es bei mir mit voll dem nervigen Klugscheißer zu tun haben. Yay(?)

:D

Bertha2701  21.04.2022, 11:57
@Valnar52

Ganz genau und da habe ich auch einiges gelernt von Dir. War bei der Sache mit dem Hauschlüssel, oder TE meinte , dass dieser nicht mehr auffindbar, ob Haftpflicht- Gebäude infrage kommt , bzw. dass ggf. diesen Schaden bei sog. Doppelversicherung unter sich regeln ( mal im Groben) . Und User von welchen man etwas dazu lernt , merke ich mir in der Regel auch :) Schadet niemandem, auch nicht in meinem Alter:) Zu mir hat mal jemand gesagt: "Wissen schadet nur dem , der es nicht hat"