Eidesstattliche Erklärung bei Nichterhalt?

3 Antworten

Das können die zwar durchaus verlangen, musst du aber nicht machen.

Zudem ist es in diesem Fall vollkommen überflüssig. Denn was sollst du erklären/versichern? Nicht Du musst nachweisen, dass es nicht bei dir angekommen ist, sondern der Versender muss nachweisen, dass es angekommen ist. Das kann er über den Versanddienstleister tun, der im einen entsprechenden Nachweis liefert. Da jedoch UPS diese Sendung nie bei dir (persönlich) abgeliefert hat, hat UPS somit logischer auch keinen Nachweis, dass du es erhalten hat. Ganz im Gegenteil, UPS hat sogar selbst den Beweis geliefert, dass du es gar nicht bekommen hast, sondern, dass das Paket an "Briefkasten" ausgeliefert hat. Mit anderen Worten, UPS hat bereits zugegeben, dass sie es einfach irgendwo abgestellt und nicht zugestellt haben, also fahrlässig gehandelt haben.

Somit brauchen weder du noch der Versender irgendwas erklären.

Gehört habe ich diese Praktik noch nicht, habe mal etwas gegoogelt und gelesen, dass es üblich ist. Da wir ja in Deutschland leben muss ja alles irgendwie durch Formulare geregelt werden. Wie soll UPS sich sonst absichern?! Denke mal, die reichen das Formular auch an eine Versicherung weiter. Sicher wird auch geschaut WER hat das Paket angeliefert und kamen Verluste schon öfter vor. Wenn von deiner Seite aus alles ok ist...warum also nicht. Kopiere dir das Formular, damit du auch etwas in den Händen hast.

Das ist nicht gerade unüblich. Der Händler wird UPS dafür in Regress nehmen, das ist der Hintergrund.