Versicherungsfall - wie sinken Schuhe im Wert

4 Antworten

Denk mal daran, dass die Eltern des Jungen jetzt wieder € 120 berappen müssen, um die Schuhe zu ersetzen. Außerdem soll doch dein Sohn mal gucken, wie er das Geld zusammen bekommt. Er hat schließlich den Schaden verursacht.

Eine Haftung beschränkt sich grundsätzlich auf den Zeitwert (§ 823 BGB)

Als Elternteil haftest du NICHT für die Schäden, die dein Kind anstellt, so lange du nicht schuldhaft deine Aufsichtspflicht verletzt.

Da das Kind 7 Jahre oder älter ist, kann es prinzipiell selber haften, so es denn sein Verhalten begreifen kann.

Für deratige Fälle besitzt man eine Haftpflichtversicherung, die den Zeitwert erstattet.

Das kommt natürlich darauf an, wie alt die Schuhe sind. Gebrauchte Schuhe sind eigentlich unverkäuflich.

Eine Versicherung würde jedes Jahr um die Hälfte reduzieren.

glaube ich nicht, ich glaube, dass sie den neuwert bezahlen

@VladTepesIII

Man sieht du hast keine Ausbildung im Versicherungsbereich.

Eine Haftpflicht ersetzt niemals den Neupreis, sondern ausschließlich den Zeitwert. Man orientiert sich dabei meist an den AfA-Tabellen, die auch bei steuerlichen Abschreibung zugrunde gelegt werden.

@VladTepesIII

Es geht ja auch nicht ums "glauben".

Versuch doch mal gebrauchte Schuhe zu verkaufen. Dann siehst du, was Zeitwert bedeutet.

dann würde die versicherung 120€ bezahlen

bei so kleinen sachen, zahlen sie neuwert

wenn du es bezahlst, vergiss nicht, dir die schuhe geben zu lassen

sonst trägt das balg die weiter und sie kaufen für 60€ alk^^

auf die schuhe hast du natürlich anspruch, wenn du sie ersetzt

auch bei zeitwertersatz

Eine Haftpflichtversicherung würde nur den Neuwert ersetzen, wenn sie tatsächlich gerade aus dem Geschäft gekommen wären.

Wenn sie einmal getragen sind, ist der Zeitwert höchstens noch 50 %.

Hast du schon mal versucht, Schuhe bei ebay zu verkaufen?

@DerHans

nein, aber ich hatte mal kleidung von anderen zerstört

die hatten neuwert bekommen

ist mir auch klar, dass die wertlos sind

wer bitte, trägt gebrauchte schuhe?

außer fetischisten

@VladTepesIII

Finde ich schwer vorstellbar, allein schon aufgrund der Schadensminderungspflicht nach § 254 BGB.