Eektrisches Longboard als Minderjähriger?
Hi, ich bin unter 14, also nicht strafmündig und denke über die Anschaffung eines elektrischen Longboards nach (welches ich nicht nur auf Privatgrundstücken fahren möchte). Da die Longboards weder versichert noch zugelassen werden können, ist dies eine Straftat, da es glaube ich ein KFZ ist (es hat nicht nur Motorunterstützung, sondern vollständigen Antrieb). Wird das dann in mein Vorstrafenregister eingetragen oder mit welchen Strafen kann ich rechnen?
2 Antworten
im regelfall wird das board konfesziert wenn du erwischt wirst, ggf. kommt auch etwas auf deine eltern zu wenn sie wissen dass du damit unterwegs bist, und das zulassen.
das ganze lohnt sich einfach absolut nicht, strafunmündigkeit hin oder her.
Hey ich bin auch unter 14 und habe auch ein elektronisches Longboard schon ungefähr 1 Jahr hatte bisher keine Probleme damit