Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert?
Guten Tag,
ich erhielt einen Strafzettel dafür, dass ich auf einem Parkplatz nicht entsprechend der Parkflächenmarkierung geparkt habe und dadurch auch noch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhinderte und muss nun 40€ Strafe zahlen.
Jedoch ist vor oder auf dem Parkplatz kein Schild, laut dem man nur auf gekennzeichneten Parkflächen parken darf. Ich denke, dass ich ohne das entsprechende Schild auch außerhalb der Kennzeichnung parken darf, oder? Zudem "verhinderte" ich angeblich die Benutzung einer "Parkfläche"... Diese "Parkfläche" ist maximal ein Meter breit und ein Auto passt dort gar nicht rein. Sonst hätte ich auch natürlich da drin geparkt, bzw. diese nicht "zugeparkt". Wenn diese Parkfläche für ein Motorrad wäre, hätte ich die Benutzung nicht verhindert, da ein Motorrad problemlos noch gepasst hätte. Wie seht ihr das? Und auch selbst wenn es eine größere Parkfläche gewesen wäre, würde ich doch ohne das besagte Schild keine Ordnungswidrigkeit begehen? Lohnt es sich, die Strafe anzufechten oder soll ich zahlen?
3 Antworten
Mit Deiner Logik benutzt Du den Mittelstreifen auf der Autobahn auch immer , um gleichmäßigen Abstand zu beiden Strassenrändern zu halten , ja?
Markierungen sind kein Vielleicht sondern ein Muss.
Du musst zahlen.
.
Wenn Markierungen vorhanden sind, gilt selbstverständlich außerhalb dieser Markierungen, dass dort eben NICHT geparkt werden darf.
Was ist da so schwer zu verstehen?
Manche Leute brauchen eben für alles eine Anleitung 😂
... nö, Zitat:
Die Vorschrift beinhaltet eine Parkerlaubnis für die markierten Flächen, so jedenfalls das Gericht.
Laut Frage wird gerügt die Behinderung von Parkflächen!
darauf bezog sich Hans aber nicht
.... was benötigt der Lenker denn noch, der nicht einmal zwischen Strafe und Verwarnungsangebot unterscheiden kann?
Parkbuchten gelten, auch bei uns, glauben einige nicht, und bekommen vom Gericht dann die Rechnung präsentiert.
andere Ansicht:
OLG Oldenburg v. 03.05.1994: Zum erlaubten Parken außerhalb markierter Parkflächen