Darf Polizei mein Auto abschleppen?

6 Antworten

In dem Moment, in dem ein Pozelant feststsellt, dass die Betriebserlaubnis erloschen ist, wird das Fahrzeug aus eigener Kraft keinen mm mehr im öffentlichen Verkehrsraum bewegt.

Da das jedoch im öffentlichen Verkehrsraum sich befindet, Du das in den wenigsten Fällen durch Schieben dort entfernen können wirst oder darfst, muss das Teil abgeschleppt werden, in jedem Fall.

Ok, kontrolliert man Dich fast direkt vor Deiner Hofeinfahrt und die Nachbarschaft hilft schieben, ok, kann das so laufen. Dies wird jedoch seltenst bis nie vorkommen.

Man wird Dich zunächst fragen, ob Du ein Abschleppunternehmen nennen möchtest, welches Du gerne hättest, dass dieses diese Aufgabe erledigen mag.

Nennst Du eines, wird Dein Auftrag durch die Polizei an das Unternehmen übermittelt. Hierbei wird auch gefragt, ob dies zeitnah erfolgen kann, so innerhalb 30 Minuten in dem Zeitrahmen. Ist das möglich und wird das bestätigt, kommt das durch Dich benannte Unternehmen und schleppt Dein Fahrzeug ab.

Kann das Unternehmen nicht oder nicht rechtzeitig oder Du nennst Du keines, bestellt die Polizei einfach nach der Reihenfolge einer Liste das nächst gelegene Abschleppunternehmen oder das in der Gegend, das einfach an der Reihe ist, einen Auftrag zu bekommen und sogleich diesen auszuführen.

Dieses entfernt dann Dein Fahrzeug auf Deine Kosten aus dem öffentlichen Verkehrsraum.

Es genügt nicht, das Fahrzeug dann irgendwo zu parken, denn dann ist es ja noch im öffentlichen Verkehrsraum, es darf auch nicht mehr in diesem Bereich geparkt werden, es sei den, außerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes.

Kommt noch hinzu, in vielen Fällen ist hernach eine Begutachtung erforderlich. Dann wird man Dein Fahrzeug so oder so erst einmal sicherstellen und wegschließen, bis ein Gutachter sich den Kokolores angesehen hat.

Wenn es stillgelegt wird weil die Betriebserlaubniss erloschen ist wird mit Sicherheit die Zulassungsmarke entfernt.

Ohne Marke darfst du im öffentlichen Verkehrsraum nicht parken und das Fahrzeug müsste entfernt werden. Vermutlich regelt das die Polizei es sei denn du hast sofort einen Abschleppdienst zur Verfügung.

Voraussetzung: Die Polizei stellt die Kiste nicht sicher und beschlgnahmt sie.

Das Fahrzeug muss aus dem öffentlichen Verkehrsraum entfernt werden. Wenn du das bewerkstelligen kannst, dann muss die Polizei das akzeptieren, weil das Abschleppen nur eine Ersatzvornahme wäre. Immer vorausgesetzt, dass du das zeitnah schaffst. Schlau wäre es, dass du deine Werkstatt damit beauftragst, dann freut sich der Polizist.

Ja , dürfen sie. Dann wird ein Abschleppdienst gerufen und der Wagen wird stillgelegt und abgeschleppt. Den Wagen "kurz mal um die Ecke fahren" geht nicht , wenn deine Betriebserlaubnis durch unsachgemäße Bauteile erlischt.

Also hier in der Schweiz gab es mal ein Auto-treff. Da gab es paar Autos wo zu stark getunet waren, die Polizei hat die Autos sofort abgeschleppt.... jetzt weiss ich nicht wie die Deutsche Polizei tickt.