Longboard vom Auto überrollt, wer hat recht?
Hallo,
vor einiger Zeit bin ich auf dem Gehweg mit meinem Longboard zu meiner Freundin gefahren. Zwischen dem Gehweg war eine kleine Nebenstraße, die zu einer größeren Straße führte. Als ich auf dem Gehweg fuhr, sah ich auf der Nebenstraße ein Auto entlang fahren, ich habe langsam abgebremst aber fuhr langsamer weiter. Dann sah ich das Auto rechts von mir, sie wurde langsamer und ich dachte, dass ich die Nebenstraße nun überqueren kann (ich stand auf dem Brett). Dies tat ich und aufeinmal hat das Auto etwas Gas gegeben, sodass sie rechts abbiegen konnte. Als dies passierte, schaute ich sie durch die Scheibe an und sah dass sie nichteinmal nach rechts geschaut hat, sie schaute nur nach links, dass sie abbiegen kann (obwohl rechts vor links im Straßenverkehr eine sehr große Rolle spielt). Es war vllt 10kmh ich sprang vom Board weg, sodass mir nichts passiert und sie überrollte mein Board. Das Board ist in der Mitte angebrochen und es möchte ich von ihr ersetzt haben.
Es wäre sehr nett, wenn ihr mir jemand sagen könntet (der sich dabei auskennt) wer Schuld war.
Mit freundlichen Grüßen
heyphil
12 Antworten
Also, so wie ich deine Schilderung verstehe, warst du auf dem Gehweg entlang einer Vorfahrtsstraße/Hauptstraße unterwegs und hast zum Unfallzeitpunkt eine wartepflichtige Nebenstraße überqueren wollen. Wenn ich dich mit meiner obigen Schilderung richtig verstanden habe, hattest du Vorrang, da die Fahrerin Fußgänger (dazu zählst du als Longboarder) hätte queren lassen müssen vor dem Abbiegen. Als Fußgänger, zumal als Kind (?) bist du meist sowieso bei solchen juristischen Auseinandersetzungen besser gestellt, als die Autofahrer. Ich würde mich notfalls auf eine juristische Auseinandersetzung einlassen...
T3Fahrer
Also mit dem Board darf man rechtlich den Gehweg befahren. Du hättest also absteigen müssen und die Straße mit dem Board in der Hand überqueren müssen. Du wirst wohl auf dem Schaden sitzen bleiben, wenn du Glück hast, kriegt sie eine Teilschuld
Hast du das Kennzeichen? Über den Zentralruf der Autoversicherer ( 0800 2502600) bekommst du die KFZ Haftpflichtversicherung der Frau raus. Dort meldest du einen Schaden. In Höhe deines angebrochenen Boardes.
Sag dem Sachbearbeiter was passiert ist und gib die Höhe deiner Forderung an.
Ein KFZ haftet aus Gefährdungshaftung.
Eine rechtliche Bewertung will und kann ich hier nicht treffen aber Du solltest berücksichtigen, dass das Befahren eines Gehweges mit so einem "Longboard" nicht zulässig ist und ein Autofahrer nicht damit rechnen musste, dass Du ihm mit so einem "Board" vom Bürgersteig aus seitlich entgegen kommst. Du warst ja auch bei langsamer Fahrt in jedem Fall schneller als es ein Fußgänger in der gleichen Situation gewesen wäre.
"Das Boarden ist demnach also sowohl auf Gehwegen als auch in Fußgängerzonen zulässig – allerdings mit besonderer Rücksichtnahme auf die Fußgänger”, erläutert Michaela Zientek, Juristin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung.
Auch Inliner gehören auf den Gehweg, und die sind auch schneller als Fußgänger. Fahrradfahrer auch, Kinder auf dem Fahrrad müssen auch den Gehweg benutzen. Darf man die jezt alle über den haufen fahren?
Verstehe ich das richtig? Du fuhrst auf dem Board eine Straße entlang und das Auto, über das wir reden kam aus der einmündende Straße?
Wenn ja: Dein pech, du hättest warten müssen. Siehe §25 Abs. 3 StVO.