Mit Longboard im Geschäft fahren erlaubt?

6 Antworten

Zählt ja gesetzlich nich als fortbewegungsmittel

Wenn man sich schon auf das Gesetz beruft: Der Geschäftsinhaber/-leiter ist sowohl für die Sicherheit seiner Kundschaft verantwortlich als auch für das Inventar. Das ist ein hinreichender Grund, so etwas nicht zu gestatten.

In den meisten Geschäften ist das Fahren mit Rollschuhen und ähnlichen Rollgeräten verboten, den dadurch wird die Sicherheit für Kunden und Einrichtung gefährdet

Dafür gibt es zur " Not " ja auch immer noch die kostenlos bereitgestellten Einkaufswagen.

@Parhalia2

Daran hab ich auch grad gedacht :D

Das hat nichts mit Verkehrsrecht zu tun sondern mit der Ausübung des Hausrechtes des Ladenbesitzers. Wenn der es verbietet, mußt Du wohl oder übel dein Longboard tragen. Und das wird er verbieten, alleine schon aus der Pflicht zur Unfallverhütung gegenüber den Menschen, die dort arbeiten oder als Kunden den Laden betreten.

natürlich zählt es gesetzlich als fortbewegungsmittel, was soll es denn sonst sein?

es ist kein verkehrsmittel im klassischen sinne und daher etwas anderes als ein fahrrad, aber ein fortbewegungsmittel ist es definitiv. keine ahnung wo du den quatsch her hast.

ganz unabhängig hat diese klassifikation auch nichts damit zutun ob man das in einem laden darf oder nicht, das fällt unters hausrecht und obliegt dem ladenbesitzer.

je nachdem ob er das erlaubt oder nicht erlaubt gilt das. und im regelfall wird er das nicht erlauben.

In vielen Geschäften ist das verboten.