eBay: PayPal-Zahlung für deutsche Käufer ausschließen --> rechtens?
Ich (Privat-VK) biete bei meinen eBay-Auktionen normalerweise nur Überweisung und Abholung vor Ort als Zahlungsoptionen an — außer bei Artikeln, die ich weltweit verkaufe. Dort muss ich ja PayPal anbieten, was für ausländische Käufer auch durchaus Sinn macht.
Bei solchen Auktionen schreibe ich aber immer ausdrücklich (und sehr auffällig, also unübersehbar) in die Beschreibung, dass ich PayPal nur für ausländische Käufer anbiete und deutsche Käufer per Überweisung zahlen oder den Artikel abholen können, und dass niemand bieten soll, der damit nicht einverstanden ist.
Bisher haben sich alle dran gehalten, aber nach der letzten Auktion hat der — deutsche — Käufer das Geld mit PayPal bezahlt. Ich sehe nicht ein, nun auf den Gebühren sitzen zu bleiben.
Ich bitte um zuverlässige Antwort: Muss sich der Käufer an die Klausel in der Artikelbeschreibung (quasi meine "AGB") halten oder ist diese nichtig, wenn ich PayPal als Zahlungsoption aktiviert habe? Bringt der Hinweis "nicht bieten, wenn nicht einverstanden" überhaupt etwas?
Danke!
3 Antworten
Bei solchen Auktionen schreibe ich aber immer ausdrücklich (und sehr
auffällig, also unübersehbar) in die Beschreibung, dass ich PayPal nur
für ausländische Käufer anbiete und deutsche Käufer per Überweisung
zahlen oder den Artikel abholen können, und dass niemand bieten soll,
der damit nicht einverstanden ist.
Das ist nach den Ebay-Grundsätzen nicht erlaubt. Wenn jemand deine Angebote meldet, werden sie gelöscht und du mußt mit Sanktionen rechnen.
http://pages.ebay.de/help/policies/accepted-payments-policy.html#info
Der Ausschluß von Paypal für inländische Käufer verstößt zwar gegen die Ebay-AGB, wird aber u.U. Vertragsbestandteil.
Die Frage ist halt, ob du den Ausschluß irgendwo in einen Fließtext stehen hast oder z.B. unübersehbar hervorgehoben hast.
https://dejure.org/gesetze/BGB/305c.html
Auch wenn du den Betrag zurückerstattest, hebt das den bestehenden Kaufvertrag nicht auf. Du müßtest dem Käufer dann die Gelegenheit geben per Überweisung oder bar bei Abholung zu bezahlen und natürlich liefern. Einfach wiedereinstellen geht nicht.
Rechne auch damit, dass der Käufer dich meldet wenn du erstattest.
Ich an deiner Stelle würde die PP-Zahlung akzeptieren und zügig versenden.
Den Ausschluß solltest du in Zukunft weglassen und die PP-Gebühren ggf. in den Startpreis oder Festpreis mit einrechnen.
So hatte ich es vermutet ("wird Vertragsbestandteil") bzw. darauf hatte ich aufgebaut. Mein Hinweis stand in einem extra Absatz mit dem Hinweis "ACHTUNG" in roten Großbuchstaben und den wichtigsten Worten (PayPal, ausschließlich, Ausland) in Fettschrift. Von Verschleierung kann hier keine Rede sein. Natürlich gebe ich dem Käufer zunächst die Möglichkeit, den Artikel anderweitig zu bezahlen! Da die PayPal-Zahlung nach der Auktion aber wirklich wie aus der Pistole geschossen kam, glaube ich nicht, dass er sich darauf einlassen wird. Mal schauen. Danke!
...PayPal zurückerstatte und den Artikel einfach noch mal bei eBay reinsetze?
nachdem Dein PP-Hinweis abmahnungswürdig ist, würde ich Dir das nicht empfehlen !
Inwiefern ist der Hinweis "abmahnwürdig"?
Wenn jemand aus dem Ausland das gekauft hätte, hättest du doch auch die Gebühren zahlen müssen?
Wenn man Artikel weltweit anbietet (was bei bestimmten Sammlerstücken schon Sinn macht), zwingt eBay den VK, PayPal anzubieten.
Interessant, danke für den Link! Ich händele das schon seit einer ganzen Weile so und wurde noch nie gemeldet. Na ja, vermutlich, weil die Leute normalerweise Artikel anklicken, an denen sie interessiert sind und es so gesehen kontraproduktiv wäre, sie entfernen zu lassen ^^ Wohl aus diesem Grund haben sich bisher auch alle an meine PayPal-Regel gehalten. Jetzt ist für mich die Frage: Wenn ein Angebot gegen die eBay-Richtlinien verstößt (wie es hier wohl der Fall war), ist der zustande gekommene Vertrag zwischen K und VK dann nichtig? Falls nein: Der Käufer hat trotz der PayPal-Klausel geboten und diese nun nicht eingehalten. Regelwidrig oder nicht; was kann mir passieren, wenn ich ihm das Geld mit entsprechender Begründung via PayPal zurückerstatte und den Artikel einfach noch mal bei eBay reinsetze?