Ebay, DHL Päckchen verloren gegangen, Käufer droht mit Anzeige
Hallo zusammen,
Ich habe vor einiger Zeit ein Handy bei eBay für meine Freundin verkauft. Als Versandart gab ich Päckchen an und hatte in der Beschreibung geschrieben, dass falls jemand versicherten Paketversand wünscht, er mir dies bitte nach Auktionsende mitteilen solle. Ich erhielt dann nach einigen Tagen die Zahlung per Banküberweisung. Der Käufer hat mich nicht bezüglich der Versandart kontaktiert, also bat ich meine Freundin das Handy als Päckchen zu versenden. Den Quittung hat sie aufbewahrt. Nach ca. 1 Woche erhielt ich vom Käufer eine Nachricht in der er mich bat, ihm die Sendungsverfolgung zukommen zulassen. Ich hab daraufhin den Beleg fotografiert und gesendet. Daraufhin wurde der Käufer sehr beleidigend und fragte, was das soll und was er damit anfangen soll. Ich sagte ihm, dass die Belege für ein Päckchen nun mal so ausschauen. Daraufhin sagte er, dass er morgen zur Polizei gehen wolle um mich anzuzeigen.
Ich habe ihm mitgeteilt, dass er einen Nachforschungsantrag bei der Post stellen soll und es nicht meine Schuld ist, dass er die Artikelbeschreibung nicht aufmerksam gelesen hat. Zudem teilte ich ihm mit, dass er mir lediglich den Preis für einen Päckchenversand überwiesen hatte. Der Käufer trägt ja bei unversicherter Ware das Verlustrisiko.
Muss ich mir jetzt Sorgen machen und wie kann ich mich am besten schützen?
6 Antworten
Als Versandart gab ich Päckchen an und hatte in der Beschreibung geschrieben, dass falls jemand versicherten Paketversand wünscht, er mir dies bitte nach Auktionsende mitteilen solle.
Tatsächlich schuldest du aber als Verkäufer Übergabe der Ware und haftest, wenn du die nicht nachweisen kannst.
Eine Portoquittung ist eben kein Nachweis, die Sendung dem Paketdienst übergeben zu haben noch dass sie dem Käufer auch zugestellt wurde :-(
Leider nutzen viele Abzocker diese Unwissenheit und bieten auf Artikel mit solchem nicht nachweislichem Versand, um Nichtlieferung zu behaupten und damit das Geld erstattet zu bekommen, selbst wenn sie die Ware bekommen :-O
Paypal erstatt gar ohne Einlieferungsbeleg sofort :-(
Muss ich mir jetzt Sorgen machen
Ja, der K kann vom Vertrag zurücktreten und Kaufpreis einschl. Versandkosten beanspruchen :-O
Auf das Ergebnis eines nachforschungsauftrages, so der überhaupt möglich wäre, muss er sich hingegen nicht verwesien lassen.
Verweigerst du dies, kann er anwaltlich vertreten Mahnbescheid oder Zahlungsklage erheben :-(
Nur einer Betrugsanzeige bei der Polizei kannst du gelassen entgegensehen, denn eine Absicht ist nicht gegeben und die Ermittlungen würden daher eingestellt.
wie kann ich mich am besten schützen?
Bei vereinbartem Versendungskauf bist du nur mit nachweislicher Übergabe aus Haftung befreit, § 447 (1) BGB.
Daher versendet man ausschliesslich per Einschreiben, Hermes-Päckchen oder DHL-Paket usw., also nur durch Versandformen mit Einlieferungebeleg und Sendungsverfolgung :-O
G imager761
Der verkäufer kann aber auch durch zeugen beweisen das es bei der post eingeliefert wurde.
Wenn man Handys verkauft, gibt man nur versicherten Versand an. Anfragen nutzt da nichts. Handys sind die Dinge, die beim Versand am meisten vorloren gehen - leider!
Du bist als Verkäufer in der Pflicht - selbst wenn er das Handy bekommen hat, was ich eigentlich vermuten könnte.
Den Nachforschungsauftrag musst du stellen, weil du der Verkäufer bist - der Kaufer kann das nicht!
Ansonsten ist es schwierig hier zu raten, denn hier fehlt eben der Beweis für den Versand. Wenn er dich anzeigt, bekommt er recht! Das wird er wissen!
Nicht unbedingt der Verkäufer kann den versand auch nachweisen in dem er zeugen dafür hat wie das päckchen gepackt wurde und es dann zur Post gebracht und abgegeben wurde und wenn das der fall ist hat der Käufer pech den dann geht das Versand risiko auf seine kappe.
Meine Freundin war aber dabei, als das Päckchen abgegeben wurde.
Wenn Ihr privat verkauft habt, ohne Gewerbe, trägt allein der KÄUFER das Risiko beim Versand (Verlust oder Beschädigung). Siehe 447 Abs. 1BGB! Der Käufer kann euch also gar nichts, weil ihr einen versicherten Versand angeboten habt! Ihr müsst auch nicht den Kaufpreis erstatten, aber vielleicht kann man sich da einigen. Es gibt leider auch Käufer, die das mit Absicht machen, unversicherter Versand, Ware kommt an und sagen dann, es wäre nichts angekommen! Dann bekommen Sie von vielen Verkäufern ihr Geld zurück, wenn Sie mit der Polizei drohen! Also macht den Käufer darauf aufmerksam, das er alleine das Risiko getragen hat und eine Anzeige keine Aussicht auf Erfolg hat! Ich unterstelle eurem Käufer nicht, das er die Wäre bekommen hat und euch nun übers Ohr hauen will, ich spreche nur aus eigener Erfahrung!
Ich habe aber meine Freundin als Zeugin, die dabei war, als ich das Päckchen abgegeben habe. Den Nachforschungsauftrag habe ich ebenfalls gestellt.
Das ist das Problem mit Päckchen. Ich hoffe ihr lernt daraus entweder nur noch als Paket oder als Einwurfeinschreiben zu versenden.
Leider kann der Käufer nichts unternehmen. Die Pflicht liegt beim Verkäufer (also ihr). Ihr könnt jetzt lediglich den Nachverfolgungsauftrag starten. Sollte das Paket trotzdem weg sein liegt bei euch leider immer noch die Beweispflicht. Im Notfall müsst ihr dann wohl das Geld erstatten oder mit der Post eine Lösung finden.
Ich hatte ja in der Artikelbeschreibung angegeben, dass ich als Päckchen versende und der Käufer nach Auktionsende mitteilen soll, ob er versicherten Versand möchte... Ist es daher nicht Teil des Kaufvertrages? Und wie soll ich beweisen, dass die Sendung versendet wurde? Ich habe lediglich den Beleg mit Datum, Uhrzeit und dem Betrag. Wäre ja genauso, als würde man dem Käufer sagen, dass er einen Beweis erbringen soll, der Belegt, dass er die Ware nicht erhalten hat. Finde das etwas unfair, zumal ich dann ein Handy verloren und zusätzlich 100€ zahlen müsste :(
[…] zumal ich dann ein Handy verloren und zusätzlich 100€ zahlen müsste :(
Genau darum verschickt man so etwas auch NIE, NIE, NIEMALS unversichert und ohne Sendungsverfolgung als Päckchen, sondern immer nur als Paket.
Leider sagt das Gesetz ganz klar - die Nachweispflicht liegt beim Verkäufer. Und um so etwas nachzuweisen....du kannst ja auch den Zettel eines anderen Päckchens was du versendet hast in der Hand halten. Woher soll man wissen wo das Päckchen hin ging? Da müsste sich am Postschalter schon jemand melden und sagen - ich habe das Päckchen entgegen genommen und es hatte die Adresse des Empfängers....aber wer macht das denn bei den Postleuten???? Da wird sich keiner aus dem Fenster lehnen. Es wird dann wohl unter "Lehrgeld" abzubuchen sein.
Oder als Einwurfeinschreiben
Gut, sollte dem so sein, dann werde ich das als Lehre sehen, mich bei ebay abmelden und nie wieder etwas als Päckchen versenden. Finde es unglaublich, dass ich noch das Risiko tragen muss, obwohl in der Beschreibung alles schwarz auf weiß steht, schreibe es ja nicht zum Spaß dahin... Ist ja eigentlich nicht meine Schuld, dass der Käufer sparen will... Sehr merkwürdige Gesetze die man hier bei uns erlässt. In Zukunft könnte ich also immer sagen, dass ich etwas nicht bekommen habe, wenn ich sehe, dass es als Päckchen oder Brief kam... Ist wie ich finde nicht gerade Klever, es Dieben und Betrügern so leicht zu machen, da man ja nicht beweisen muss, dass man das Paket doch erhalten haben könnte.
Tut mir Leid das es da keine besseren Nachrichten gibt. Daher bitte nur noch per Paket (mit Sendungsverfolgung) oder Einwurfeinschreiben senden. man muss ja auch nicht DHL wählen, Hermes, DPD und andere Versandunternehmen sind günstiger (als Alternative). Und die Kosten trägt ja sowieso der Käufer.
Trotzdem noch eine schöne Nacht
Einwurfeinschreiben geht nur bei Briefen..
Du musst dich nicht bei Ebay abmelden!!! Du MUSST EINFACH NUR Paket bzw Versichertes Päckchen als Versandart als einzig möglich angeben!
Ebay ist nicht für deine Fehler verantwortlich!
Schon klar aber eigentlich bin auch ich nicht schuld daran, dass jemand sparen will und die Beschreibung ignoriert und zusätzlich abgesichert ist..
Danke trotzdem. Wünsche auch eine gute nacht
Das habe ich noch bei der Anwaltsauskunft gefunden....vielleicht ein Strohhalm:
Päckchen: schwer verfolgbar
Das gleiche gilt auch, wenn man sich für den – in der Regel günstigeren – unversicherten Versand entscheidet, zum Beispiel als Päckchen bei der Deutschen Post. Diese Versandart empfiehlt sich nur bei sehr günstigen Geschenken. Denn Päckchen werden anders als Pakete nicht elektronisch nachverfolgt. Kommt eine Sendung nicht an, lässt sich schwer feststellen, wo genau sie verschwunden ist. Dementsprechend übernimmt die Post für verloren gegangene Päckchen auch keine Haftung – es sei denn, dass Päckchen wird als teureres Einschreiben versandt.
Post muss auf Haftungsausschluss hinweisen
Allerdings lohnt es sich, im Verlustfall alle rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen. Das Amtsgericht München gab in diesem Jahr der Klage einer Kundin gegen die Deutsche Post Recht, die über eBay ein Paar Golfschuhe verkauft und diese per Post als einfaches Päckchen an den Käufer gesandt hatte. Die Schuhe kamen allerdings nicht beim Empfänger an. Die Kundin klagte, weil sie aus ihrer Sicht nicht ausreichend über die mangelnde Haftung informiert worden sei – und erhielt Recht.
Ein Preisaushang, in dessen Kleingedrucktem zu lesen sei: „Näheres regeln unsere AGB sowie eine Übersicht, die Sie in den Postfilialen einsehen können“, reichte nach Ansicht des Gerichts nicht aus, um die AGB als Vertragsbestandteil wirksam werden zu lassen (Az: 262 C 22888/12).
Wer bei ebay handelt, sollte die Bedingungen lesen. Und dort man wird nur ausführlich auf das Haftungsrisiko des Versendungskaufs hingewiesen: http://www.ebay.de/gds/Wer-traegt-das-Risiko-Gefahrenuebergang-bei-Internetkauf-/10000000017660536/g.html
Wer das meint, das ignorieren zu können oder dem Irrglauben unterliegt, mit ausdrücklicher Vereinbarung eines Päckchens aus dem Schneider zu sein, hat sich dieses Verschulden eben selbst zuzurechnen :-(
Und wie soll ich beweisen, dass die Sendung versendet wurde?
Wie Du das machst, bleibt Dir überlassen - aber erbringen mußt Du diesen Nachweis. Unter Umständen könnte eine eidesstattliche Versicherung eines Augenzeugen genügen.
Sehr merkwürdige Gesetze die man hier bei uns erlässt.
Naja, die entsprechenden Gesetze sind vollkommen klar und haben auch keine Tücken oder Hintertüren.
In Zukunft könnte ich also immer sagen, dass ich etwas nicht bekommen habe
Und dann Pech haben, wenn sich der Paketbote daran erinnern kann, Dir doch etwas gebracht zu haben?
da man ja nicht beweisen muss, dass man das Paket doch erhalten haben könnte.
"könnte" ist eine Möglichkeit. Man kann zwar beweisen, daß eine Möglichkeit besteht - aber damit ist ja nicht der Beweis erbracht, daß die Möglichkeit auch Realität geworden ist. Also macht man es ganz einfach anders herum: Der Absender tritt den Beweis an, daß er verschickt hat. Das geht. Und bei einem Einschreiben beispielsweise kann auch der Beweis geführt werden, daß die Sendung zugestellt wurde.
Gut, sollte dem so sein, dann werde ich das als Lehre sehen, mich bei ebay abmelden und nie wieder etwas als Päckchen versenden.
Die Gesetzeslage, die dir bereits erklärt wurde, bezieht sich auf alle Päckchen, die hat doch nichts mit ebay zu tun!
Biete demnach Versand als Paket als, das Porto zahlt sowieso der Käufer. Worin liegt das Problem?
So ein Quatsch! Gerade bei Ebay findet man eine nette Beschreibung in dem Hilfeportal, das bei einem privatem Verkauf der Käufer das alleinige Risiko beim Versand trägt, egal ob Verlust oder Beschädigung! P. 447 Abs. 1 BGB!!! Mit dem Hinweis die Ware nur versichert zu versenden! Ihr habt gar keine Beweispflicht, genauso könnte man sagen, muss der Käufer erstmal beweisen, das er das Paket nicht erhalten hat!! Daher einfach Pech gehabt!! Geld müsst ihr auch nicht erstatten!!
Durch Wiederholungen wird dein Unsinn nicht wahr: Getretener Qaurk wird breit, nicht stark :-9
Hierzu ein Urteils-Zitat des LG Berlin: 1. Versendungskauf bei Ebay. Bei Verkäufen über Internet-Plattformen (hier ebay) wird regelmäßig ein Versendungsverkauf nach § 447 BGB vereinbart. Die Gefahr geht hier erst dann über, wenn der Kaufgegenstand an eine "zur Versendung bestimmte Person" übergeben worden ist. Wird dies nicht behauptet bzw. unter Beweis gestellt, trägt der Verkäufer die Gefahr hinsichtlich der Möglichkeiten, dass das zum Versand gegebene Paket die Ware gar nicht enthielt oder die Kaufsache auf dem Transportweg verlorenging. 2. ......
Informationen hierzu einschliesslich Urteil des LG Berlin vom 1.10.2003 ( Az: 18 011/03 ) können u.a. nachgelesen werden unter: der Site >> aufrecht.de << der Kanzlei Terhaag & Partner, Rechtsanwälte als URL - http-Adresse:
aufrecht.de/urteile/internetrecht/zum-gefahruebergang-bei-ebay-kauf-lg-berlin-urteil-vom-1-oktober-2003-az-18-o-11703.html
Damit das klar ist - es gibt keinen Beweis für die Einlieferung des Päckchens. Lediglich ein Beleg das ein Päckchen eingereicht wurde aber nicht wer der Empfänger war.
das bei einem privatem Verkauf der Käufer das alleinige Risiko beim Versand trägt, egal ob Verlust oder Beschädigung
Korrekt - beim Versand. Dazu ist aber notwendig, daß ein Versand überhaupt stattgefunden hat. Der Käufer trägt das Risiko erst ab dem Moment, wenn die Sendung dem Transportunternehmen übergeben wurde. Und den Beweis dieser Übergabe an den Paketdienst hat der Verkäufer zu erbringen. Und solange dieser Nachweis nicht erbracht wurde, braucht man § 447 BGB auch nicht berücksichtigen.
Mit Verlaub, das von dir genannte Urteil hast nichts, aber auch garnichts, mit dem vorliegenden Fall zu tun.
In dem Urteil geht es um ein Wertpaket , das ohne Inhalt, bzw. ohne den Artikel beim Käufer ankam. Er gab also eine Einlieferungbeleg mit Versender- und Empfängerangaben.
Vielleicht solltest du, statt ungeprüft Zitate und Links eines sog. Ebay.Ratgebers zu übernehmen, erstmal lesen worum es geht.
Hier mal das Urteil:
Die Ebay-Ratgeber werden von Laien verfaßt und das hat der Verfasser ja auch deutlich gemacht. Zitat:
Hier meine Ansicht dazu:......
Der Versender beauftragt den Transport und muß den Nachforschungsantrag bei der Post stellen. Bis zur Übergabe der Ware an den Käufer trägt der Verkäufer das Transportrisiko, erst dann findet der Gefahrenübergang statt. http://www.ebay.de/gds/Wer-traegt-das-Risiko-Gefahrenuebergang-bei-Internetkauf-/10000000017660536/g.html Nur als Paket versichert versenden. Dann gibt es auch eine Sendungsverfolgung. Wenn kein Betrug vor liegt hat eine Anzeige keine Aussicht auf Erfolg, dann ist es eine reine privatrechtliche Forderung. Dem Käufer sein Kaufpreis erstatten. Der ganze Ärger für 2 Euro höhere Versandkosten, die auch noch der Käufer trägt.
Rechtsirriger Unsinn: Vlt. solltest du den § 447 (1) BGB lesen, bevor du solch einen Unfug verbreitest?
"...so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personoder Anstalt ausgeliefert hat".
Meint: Ohne Einlieferungbeleg kann er mit dieser Quittung nur belegen, Porto für (irgendein) Päckchen gekauft zu haben :-O
G imager761