Unversicherter Versand, Ware weg?! - wer haftet?

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Und gibt PayPal das Geld automatisch an den Käufer zurück, wenn es zur keiner Einigung kommt ?

Das erledigt ebay, denn ebay gibt ein Käuferschutzversprechen:

http://pages.ebay.de/de/coverage/BuyerProtectionForBuyers.html

So lange Du Paypal-Zahlung und unversicherten Versand anbietest, hast Du in jedem Fall dank ebay's Hilfe verloren. Egal, wie die Rechtslage für Privatverkäufer ist. Und mit diesem Handling werden viele "Käufe" bei ebay getätigt..

Ich hatte neulich eine "Büchersendung" (Post), die brauchte für ca. 150 km innerhalb Deutschlands genau 3 Wochen! Kann also noch ankommen.

Das hat man davon, wenn man freiwillig PayPal anbietet, da können unseriöse Käufer schön umsonst shoppen...

Völlig richtig. Paypal sollte man bei kleinen Beträgen auch nicht anbieten.

Ja durch den Kaeuferschutz bekommt die Kaeuferin per Paypal das Geld zurueck. Nachforschungen bei Buecherversand und Warensendung funktionieren nicht, weil man die nicht verfolgen kann. Die werden nicht so eingescannt wie Paeckchen. Daher sind sie ja so billig und koennen auch gerne mal 8 - 10 Tage dauern, denn sie gehen nur mit, wenn Platz im Wagen ist.

Klar koennte es sein, dass der Kaeufer auf genau das alles spekuliert hat und das Buch kostenlos haben will. Hat die Person schon viele Bewertungen erhalten? Ich glaube nicht, dass man diese Geldrueckforderungen unbegrenzt oft machen kann, ohne dass es auffaellt. Nachweisen wirst du ihr das aber wohl nicht koennen, dass sie betruegt.

Das Angebot Paypal Zahlung in Verbindung mit unversicherter Versand, da hat man als Verkaeufer schon von Anfang an die A...Karte gezogen. leider!

Auch Päckchen werden (bei der Post) nicht eingescannt.

Wenn Du nur unversicherten Versand angeboten hast, liegt ein Teil der Verantwortung bei Dir - wenn aber der Käufer das ausdrücklich unversicherten Versand gewählt hat, trägt er allein das Risiko

Nein. Das Versandrisiko von Privat an Privat liegt beim Käufer.

Außer, der Käufer hat ausdrücklich versicherten Versand verlangt und der Käufer weicht ohne dringenden Grund davon ab:

dejure.org/gesetze/BGB/447.html

@Margotier

Ich sprach ja von einem **Teilrisiko**, denn zum Einen muß er im Ernstfall nachweisen, daß die Sendung auf den Weg gebracht wurde, zum Anderen riskiert er er eine negative Bewertung.

Gerade bei Ebay empfiehlt es sich, rausgehende Sendungen ausreichend zu dokumentieren, da etliche Käufer prinzipiell behaupten, Ware nicht bekommen zu haben.