Ebay Verkauf, Warensendung verschwunden. Wer haftet?

11 Antworten

http://www.ebay.de/gds/Privatkauf-Verpackung-Versand-Haftung-Abzocke-/10000000021024922/g.html

Unversicherter Versand

Mit unversichertem Versand sind im eigentlichen nur die Dienstleistungen der Deutschen Post (Briefe, Büchersendung, Warensendung o.ä.) und der Deutschen Post DHL ("DHL Päckchen") gemeint, andere unversicherte Versandmöglichkeiten sind mir nicht bekannt.

Im Falle eines unversicherten Versand ist die Lage anders. Hier trägt der Käufer nach deutschem Gesetz die Verantwortung für Schäden oder gar Verlust der Ware auf dem Lieferweg. Grundlage hierfür bildet § 447 Abs. 1 BGB:

§ 447 BGB - Gefahrübergang beim Versendungskauf
(1)  Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort [...], so geht die Gefahr auf den Käufer über,
sobald der Verkäufer die Sache [...] der [...] zur Ausführung der Versendung bestimmten Person [...] ausgeliefert hat.

Tacheles heißt es nicht anderes als:

Geht die Ware auf dem Lieferweg verloren oder wird es beschädigt, geht es auf Ihre eigene Kappe. Es ist - kurz gesagt - Selbstverschulden. Sie haben in diesem Zusammenhang weder das Recht auf Nachlieferung, noch können Sie nachträglich den Kaufpreis zurückverlangen oder mindern.

Wenn die Ware jedoch aufgrund von unsachgemäßer Verpackung beschädigt wird, obliegt es Ihrer Pflicht, dies dem Verkäufer nachzuweisen. Am besten Fotos von geschlossenem und geöffnetem Päckchen, Brief - oder um welchem Sendungsgut es sich auch immer handelt - machen und den Verkäufer mit den Bildern konfrontieren.

Um ganz sicher zu gehen, sollte dies ein Zeuge (z.B. der Nachbar) überwachen.

Ok,also heißt das, eine Anzeige würde eingestellt werden?

@Mondprinzessin3

Ich bin kein Jurist, sowas fragst du lieber deinen Rechtsanwalt, bevor du hier noch gefährliches Halbwissen bekommst.

@Mondprinzessin3

Die Polizei wird erst gar nicht die Anzeige aufnehmen sondern darauf verweisen, dass das Zivilrecht ist

Schön und gut, nur dass er der Verkäufer ist und nicht der Käufer.

Der Käufer würde nur haften, wenn er ausdrücklich das Risiko selbst übernommen, oder die Abholung beauftragt hätte.

Du hast verkauft und nicht die Selbstabholung, sondern die Lieferung angeboten. Der Vertrag kam also zwischen dir und dem Käufer zu Stande. Du hast die Ware zur Post gebracht und die Post mit dem Transport beauftragt. Die Post ist also dein Vertragspartner. Was auch immer jetzt passiert, es ist nicht das Problem des Käufers. Er ist allen vertraglichen Pflichten (der Zahlung) nachgekommen und er ist dein Vertragspartner. Seine Ansprüche auf Erfüllung des Vertrags (Auslieferung der Ware an ihn) richten sich also gegen dich. Was beim Transport passiert ist, ist Sache des Lieferdienstes und seines Vertragspartners, also etwas, das du mit dem Lieferdienst zu regeln hast.

Oh man Junge hast du überhaupt irgend ein Hauch von Ahnung im Sachen Recht? Du schreibst die einen rechtlichen Unsinn zusammen das mir echt übel wird!

Ich empfehle dir einfach mal Paragraph 447 BGB durchzulesen.

@Jewi14

Ich kenne den Paragraphen. Hat der Käufer den Versand ausdrücklich verlangt?

Wenn du und der Verkäufer ebenbürtig - also entweder beide Unternehmer oder beide Privatpersonen - sind, dann geht die Gefahr des Versands schon mit Übergabe der Ware an das Speditionsunternehmen auf den Käufer über, demnach haftest du nicht (§ 447 BGB).

Die Voraussetzung ist allerdings, dass du beweisen kannst, dass du die Ware effektiv der Post übergeben hast, ich hoffe für dich, du hast die Quittung noch.

Ausserdem gibt es einige Ausnahmen:

  • Hast du die Ware dilettantisch verpackt, haftest du.
  • Hast du die Ware auf einem anderen Wege versandt, als auf dem vereinbarten, haftest du ebenfalls.
  • Habt ihr per Kaufvertrag eine vom Gesetz abweichende Regel getroffen, ist die unter Umständen gültig.

Eine Quittung ist kein Beweis! Quittungen bekommt man problemlos, da reicht es schon, der Oma Kuchen und Wein zu schicken. So eine Quittung sagt nichts aus...

@Pfaffenhofener

Also ich weiss nicht, wie es bei der deutschen Post ist, aber bei der Schweizer Post hat man eine Versendungsnummer, die auf der Quittung ist und anhand derer kann man auch überprüfen, an wen das Paket gehen sollte, da kann man also nicht tricksen....

@TechnologKing72

Bei Warensendungen gibt es keine Versendungsnummer (heißt hier Sendungs-ID). Da bekommt man nur eine Quittung über das Porto.

@miezepussi

Ok, das ist dann das Problem der deutschen Post, na dann hoffe ich für ihn, er hat etwas Anderes, das er als Beweis hervorbringen kann.

Welchen Beleg hast du denn für den Versand? EinPaket hat einen Einlieferungsbeleg, eine warensendung nicht. Da kann man auch nix nachforschen.
Zudem: Wer lässt sich Ware für3000 Euronen als Warensendung liefern, um 3 Euro Porto zu sparen?

Welchen Beleg hast Du fürs Absenden? Bei Warensendung gibt es keinen! Und wer Waren für 3000€ unversichert versendet, dem ist eh nicht zu helfen!