Wer haftet für verloren gegangenes Päckchen?

7 Antworten

Ich habe bei Ebay Kleinanzeigen ein Buch in Wert von 20 Euro verkauft.

Grmbl. Wie oft noch - kein Versendungskauf bei Ebay Kleinanzeigen.

Der Käufer hat sich für den unversicherten Versand entschieden.

Klar.

der Käufer behauptet, es wäre bis jetzt noch nicht angekommen.

Das kann er gerne behaupten, bis er schwarz wird. Bei Päckchen National gibt es weder Sendungsverfolgung noch Haftung; weg ist weg. Den Einlieferungsbeleg (Quittung) hast Du aber, oder?

Nun möchte er von mir gerne das Geld wieder haben.

Ja, das hätte ich auch gerne.

Zurückschreiben mit Kopie der DHL-Quittung (Scan) als Versandbeleg, und Verweis auf Risikoübergang gem. § 447 BGB.

Wo willst du bei einem Päckchen einen Einlieferungsbeleg herzaubern?

@franneck1989

Es gibt eine Quittung mit Datum über den Betrag. Das reicht nach § 447, Abs.2 BGB.

Deswegen schrieb ich ja auch "Quittung" dahinter. Denn auch der private Verkäufer muss ggfs. den Versand nachweisen können - und das geht durch die Vorlage des Portokaufes am Einfachsten.

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p>Richtig, er hätte den verischerten Versand wählen können, war dafür aber zu geizig. Jetzt muss er die Konsequenzen tragen. Außerdam kann das ein Trick sein, und er hat die Sendung sehr wohl erhalten

Ich schließe mich den anderen hier an und kann mit eigener Erfahrung bestätigen, dass der Käufer in diesem Fall leider das Nachsehen hat und selbst haftet, weshalb ich persönlich bei Privatverkäufern immer den versicherten Versand wählen würde. (Bei gewerblichen Verkäufern ist die Lage anders, das ist aber für dich jetzt uninteressant.)

Auch Ebay selbst gibt diese Information so aus: http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_5.html

Schreibe eine höfliche Nachricht zurück, in der du dem Käufer dein Bedauern mitteilst und ihn auf die Lage hinweist. Sollte er dir daraufhin eine ungerechtfertigte Bewertung geben, kannst du diese von Ebay entfernen lassen.

LG HrObstsalat

Am besten informierst du ihn so, wie FordPerfect es vorgeschlagen hat, dann sollte es keine Missverständnisse geben:

Zurückschreiben mit Kopie der DHL-Quittung (Scan) als Versandbeleg, und Verweis auf Risikoübergang gem. § 447 BGB.

Ab Postschalter trägt der Käufer das Versandrisiko wenn er ausdrücklich unversicherten Versand gewählt hat.

Das Versandrisiko trägt der Käufer in jedem Fall. Nur hat er bei versichertem Versand einen Anspruch gegen den Transporteur :-)

@FordPrefect

Das Versandrisiko trägt der Käufer in jedem Fall.

Falsch. Bei versichertem Versand trägt das Risiko der VERkäufer - und der sichert es über eine DHL - Versandversicherung ab.

Der Begünstigte der Versandversicherung ist NICHT der Käufer sondern der Verkäufer - der ist DHL-Vertragspartner.

@Thyristor

Falsch. Bei versichertem Versand trägt das Risiko der VERkäufer

Nein. Die Art des Versandes ändert rein gar nichts an der Frage des Risikoüberganges. Der nämlich erfolgt beim Privatkauf gem. § 447 BGB mit der Übergabe des Versandgutes an den Transporteur - im Gegensatz zum gewerblichen Verkäufer, der bis zur Zustellung haftet.

und der sichert es über eine DHL - Versandversicherung ab.

Nein. Der Käufer beauftragt den Verkäufer, das Risiko abzusichern - genau deswegen bezahlt auch der Käufer den Mehrpreis dafür.

Der Begünstigte der Versandversicherung ist NICHT der Käufer sondern der Verkäufer - der ist DHL-Vertragspartner.

Das ist in Bezug auf den Vertragsstatus zwischen Transporteur und Verkäufer zwar korrekt, hinsichtlich der Anspruchsfragen aber irrelevant. Denn Empfänger einer Entschädigung bleibt der Käufer, mittelbar über den Verkäufer. Die Entschädigung - so denn eine solche erfolgt - hat der Verkäufer dem Käufer auszuhändigen.

Es war bisher keine einzige vollkommen richtige Antwort dabei.

Wie die meisten hier richtig argumentieren, geht mit Abgabe des Päckchens das Risiko auf den Käufer über. 

So weit, so gut.

Du hast aber das Problem, dass du die Aufgabe des Päckchens vermutlich nicht beweisen kannst. Wie auch, wenn es keinen Nachweis darüber gibt?

Wenn der Käufer ernst macht, hast du schlechte Karten

Was veranlasst Sie, zu glauben, dass der Fragesteller keinen Einlieferungsbeleg hat? Ich habe davon nichts in der Frage gelesen.

Und die Frage hieß ja auch nur:

Wer haftet für verloren gegangenes Päckchen?