Haftung unversicherter Versand?

8 Antworten

Er handelt sich um unversicherten Versand von Privat an Privat, damit findet der Gefahrenübergang mit Übergabe an das Zustellunternehmen statt, § 447 BGB (anders bei gewerblichem Versand von Verbrauchsgütern), damit auch die Gefahr des zufälligen Untergangs. Die Entscheidung für unversicherten Versand schwächt hier die Position des Käufers, solange er dem Verkäufer keine Pflichtverletzung nachweisen kann.

Die Versendungsquittung sollte vorhanden sein (als Kopie per Mail), mehr kann der Käufer in diesem Fall nicht erwarten. Also die Kopie zusenden, sein Bedauern erklären, dazu die Rechtslage darstellen und daß Du dir keiner Plichtverletzung bewußt seiest, entsprechend auch keine Ansprüche gegen Dich anerkennest, zumal der Käufer selber auf versicherten Versand verzichtet habe, allerdings selbstverständlich nach besten Kräften behilflich sein werdest, daß sich das Päckchen wieder anfände, die aber bei unversichertem Versand sehr beschränkt seien.

Die übliche Masche unseriöser Käufer.

Verlangen, dass man die Ware als Päckchen verschicken soll (weil die Sendung eben NICHT nachverfolgbar ist und auch keine schriftliche Zustellbestätigung vorhanden ist).

Melde den Fall bei Ebay und teile ihnen mit, dass Du unter angaben von Zeugen den Versand des Päckchens bestätigen kannst.

Wer hat den Versand SO verlangt? Du als Verkäufer oder er als Käufer?

Danke schon mal. Kann mir jemand sagen, ob die Ware zurückgeschickt wird, wenn sie unzustellbar wäre? Meine Adresse steht ja drauf

@tschaka

Ja. Wenn unzustellbar oder Adresse falsch etc. geht die Sendung zurück an den Absender.

Hallo Kugel, danke für den Hinweis. Die Ware habe ich selbst unversichert angeboten, um es günstiger anzubieten. Hatte bis jetzt nie Probleme damit, das es nicht ankommt (130 Bewertungen). Leider lernt man nie aus

@tschaka

Entscheidend ist nicht, ob Du es unversichert angeboten hast, sondern ob Du versicherten Versand als Option oder als winzige Variante zugelassen hast.

@tschaka

Upps. DAS ist natürlich doof!

Solche unversicherten Päckchen sind natürlich gefundenes Fressen!

Aber: Päckchen sind länger als "normale" Pakete unterwegs! Und Päckchen werden mit der Briefpost zugestellt!

Natürlich kann er einen nicht erhaltenen Artikel melden und sein Geld zurück verlangen, wenn du Aufgabe der Sendung und damit Gefahrübergang bei vereinbartem Versendungskauf nicht nachweisen kannst.

Das ist nun der älteste Abzockertrick bei ebay und er funktioniert offenbar immer noch.

Lerne: Bei ebay versendet man grundsätzlich nur gegen Einlieferungsbeleg, etwa per (Einwurf-)Einschreiben, als Hermes-Päckchen oder DHL-Paket.

Du solltest dir grundsätzlich angewöhnen, Waren nur mit  Paket zu verschicken, denn dann besteht Versicherungsschutz. Die Kosten für den Versand, kannst du natürlich auf den Kaufpreis draufschlagen.

Dann bist du immer auf der sicheren Seite.

In deinem Fall solltest du dies Ebay melden.

In dem Fall bei gewünschtem unversichertem Versand trägt der Käufer das Transportrisiko.

Bei Versendungskauf von Privat an Privat trägt nach § 447 BGB (bei Pflichterfüllung) immer der Käufer das Risiko.

@PolluxHH

Eben, deswegen sollte er auf versicherten Versand bestehen. Hab mich da blöd ausgedrückt. Sorry.

@augsburgchris

Bei Dir war mir schon klar, daß Du es richtig meintest, ich wollte es nur etwas eindeutiger formuliert haben, da es als Kausalität hätte gelesen werden können. Ich weiß ja, daß Du im Schuldrecht eigentlich sicher bist ;).