Durchlaufender Posten oder Einnahme / Ausgabe?
Hi zusammen, ich habe eine Frage und hoffe ihr könnt mir helfen.
Als Kleinunternehmer kaufe ich für einen Kunden (ebenfalls Kleinunternehmer) Onlinedienstleistungen ein. Ich stelle ihm dann aktuell eine Rechnung und erhalte die Ausgaben zurück.
Das ganze verbuche ich derzeit als Einnahme und Ausgabe.
Nun habe ich mir meine Übersicht angeguckt und dabei festgestellt, dass meine Ein- & Ausgaben sich quasie verdoppelt haben.
Irgendwie habe ich dabei ein ungutes Gefühl und dachte ich frage mal die Spezialisten, ob das so richtig sein kann.
Irgendwo habe ich einmal etwas von einem Durchlaufenden Posten gelesen. Allerdings immer nur in Kombination mit einer Einnahme. Also das ich für einen Dritten Geld erhalte und dies nur weiterleite. In meinem Fall geht es ja aber um eine Ausgabe, die ich tätige und das Geld welches ich mir dann zurückhole.
Viele Dank für eure Unterstützung und ein schönes Wochenende.
Liebe Grüße
Hast Du eine Frage dazu?
Hi, ja wir oben beschrieben. Sind das Ausgaben & Einnahmen oder Durchlaufende Posten?
Wie genegierst Du Gewinne, wenn du immer nur exakt Deine Auslagen berechnest?
Ich bin an dem Projekt des Kunden prozentual beteiligt.
Ich bin an dem Projekt des Kunden prozentual beteiligt.
Das spricht dann eher für Duchlaufende Posten. Die Dienstleistung wird dann ja eher direkt an Deinen Kunden erbracht
Oh man ich bin verwirrt ^^ Doch durchlaufende Posten?
2 Antworten
Auf dem Konto Durchlaufender Posten kannst die Ausgabe und die Erstattung buchen, wenn beide Beträge gleich hoch sind: also quasi rein und raus gehen. Diese Posten werden nicht für die Umsatzermittlung herangezogen.
Ich arbeite mit Lexoffice und da habe ich das bisher immer als "sonstige Ausgabe" und "sonstige Einnahme" kategorisiert. Kann ich da jetzt also die Kategorie "Durchlaufender Posten" bei beiden wählen? Und wie mach ich das mit den Rechnungen die ich stelle? Müssen die überhaupt gestellt werden? Ja oder? Ansonsten kann ja der Kunde das nicht als Ausgabe verbuchen... Verwirrung ^^
Es kommt dabei auf die vertragliche Vereinbarung mit Deinem Kunden an.
Hast du lediglich einen Beschaffungsauftrag für diesen und muss der Onlinedienstleister Deinem Kunden gegenüber selbst für Mängel haften? Dann sind es nur durchlaufende Posten.
Wenn Du hingegen Deinem Kunden gegenüber für Mängel haften musst, sind es Deine eigenen Umsätze und der Einkauf der Leistung Deine Betriebsausgaben.
Es kommt also drauf an, an wen der Onlinedienstleister seine Rechnung legt. Stehst Du oder Dein Kunde als Adressat in der Rechnung? Das sich die beiden Beträge zufällig decken, ist kein Indiz für durchlaufende Posten.
Keinesfalls würde ich das Haftungsrisiko übernehmen, wenn Dir Dein Kunde lediglich Deine Auslagen erstattet. Wo von lebst Du denn, bei einem solchen Geschäftsmodell?
Ja, sehe ich auch so. Da Ihr beide Kleinunterenhmer seid, ist es aber praktisch auch egal, ob Durchlaufende Posten oder Umsatz+Betriebsausgaben.
Ok cool, danke dir für die Hilfe! Ich dachte nur, dass es am Ende komisch aussieht, wenn meine Einnahmen plötzlich verdoppelt oder verdreifacht werden und die Ausgaben ebenfalls. Keine Ahnung, ob das Finanzamt da dann auf komische Gedanken kommt.
Hi, vielen Dank für deine Hilfe! Also, wenn ich das richtig verstehe, dann mach ich doch aktuell alles richtig, oder? Die Einkäufe tätige ich über meinen Namen. Die Rechnung des Onlinedienstleisters ist an mich adressiert. Ich stelle dann eine neue Rechnung an meinen Kunden. Also muss ich dann die Gelder doch als Einnahmen und Ausgaben deklarieren oder?