Durchlaufender Posten oder Einnahme / Ausgabe?

Helefant  08.08.2020, 17:18

Hast Du eine Frage dazu?

Unwissend2015 
Fragesteller
 09.08.2020, 21:54

Hi, ja wir oben beschrieben. Sind das Ausgaben & Einnahmen oder Durchlaufende Posten?

Paddelfan  10.08.2020, 09:01

Wie genegierst Du Gewinne, wenn du immer nur exakt Deine Auslagen berechnest?

Unwissend2015 
Fragesteller
 11.08.2020, 16:22

Ich bin an dem Projekt des Kunden prozentual beteiligt.

Paddelfan  11.08.2020, 16:27
Ich bin an dem Projekt des Kunden prozentual beteiligt.

Das spricht dann eher für Duchlaufende Posten. Die Dienstleistung wird dann ja eher direkt an Deinen Kunden erbracht

Unwissend2015 
Fragesteller
 12.08.2020, 21:08

Oh man ich bin verwirrt ^^ Doch durchlaufende Posten?

2 Antworten

Auf dem Konto Durchlaufender Posten kannst die Ausgabe und die Erstattung buchen, wenn beide Beträge gleich hoch sind: also quasi rein und raus gehen. Diese Posten werden nicht für die Umsatzermittlung herangezogen.

Unwissend2015 
Fragesteller
 09.08.2020, 21:57

Ich arbeite mit Lexoffice und da habe ich das bisher immer als "sonstige Ausgabe" und "sonstige Einnahme" kategorisiert. Kann ich da jetzt also die Kategorie "Durchlaufender Posten" bei beiden wählen? Und wie mach ich das mit den Rechnungen die ich stelle? Müssen die überhaupt gestellt werden? Ja oder? Ansonsten kann ja der Kunde das nicht als Ausgabe verbuchen... Verwirrung ^^

Es kommt dabei auf die vertragliche Vereinbarung mit Deinem Kunden an.

Hast du lediglich einen Beschaffungsauftrag für diesen und muss der Onlinedienstleister Deinem Kunden gegenüber selbst für Mängel haften? Dann sind es nur durchlaufende Posten.

Wenn Du hingegen Deinem Kunden gegenüber für Mängel haften musst, sind es Deine eigenen Umsätze und der Einkauf der Leistung Deine Betriebsausgaben.

Es kommt also drauf an, an wen der Onlinedienstleister seine Rechnung legt. Stehst Du oder Dein Kunde als Adressat in der Rechnung? Das sich die beiden Beträge zufällig decken, ist kein Indiz für durchlaufende Posten.

Keinesfalls würde ich das Haftungsrisiko übernehmen, wenn Dir Dein Kunde lediglich Deine Auslagen erstattet. Wo von lebst Du denn, bei einem solchen Geschäftsmodell?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Unwissend2015 
Fragesteller
 11.08.2020, 16:25

Hi, vielen Dank für deine Hilfe! Also, wenn ich das richtig verstehe, dann mach ich doch aktuell alles richtig, oder? Die Einkäufe tätige ich über meinen Namen. Die Rechnung des Onlinedienstleisters ist an mich adressiert. Ich stelle dann eine neue Rechnung an meinen Kunden. Also muss ich dann die Gelder doch als Einnahmen und Ausgaben deklarieren oder?

Paddelfan  11.08.2020, 16:31
@Unwissend2015

Ja, sehe ich auch so. Da Ihr beide Kleinunterenhmer seid, ist es aber praktisch auch egal, ob Durchlaufende Posten oder Umsatz+Betriebsausgaben.

Unwissend2015 
Fragesteller
 11.08.2020, 19:34
@Paddelfan

Ok cool, danke dir für die Hilfe! Ich dachte nur, dass es am Ende komisch aussieht, wenn meine Einnahmen plötzlich verdoppelt oder verdreifacht werden und die Ausgaben ebenfalls. Keine Ahnung, ob das Finanzamt da dann auf komische Gedanken kommt.