Kleinunternehmerregelung _ Arbeitsmaterial als durchlaufender Posten?

3 Antworten

Korrekt, dein Umsatz geht dann hoch und du wirst früher oder später umsatzsteuerpflichtig. Aber das ist doch auch normal und gut so. Oder willst du etwa ewig Kleinunternehmer bleiben? Von 17.500 € Umsatz (abzüglich der Betriebsausgaben) kann ein normaler Mensch in der Regel auf Dauer nicht leben. Es ist eben nur eine Übergangslösung für kleinere Firmen, gerade am Beginn der Selbstständigkeit, daher auch der Name: Kleinunternehmerregelung.

Ja, dadurch kommst du über diese Reglung. Aber warum nimmst du denn keinen Aufschlag für die Materialien? Auf deine Rechnungen schreibst du das Material, deinen Lohn. Das ist dann dein Brutto Umsatz. on diesem ziehst du deine Betriebskosten ab. Wirst du MwST pflichtig ist das nicht unbedingt ein Nachteil, denn dann kannst du die Mwt die du für Materialien bezahlst der abzuführenden MwST gegen rechnen. denn jetzt ist für dich alles 19% teurer, da du keine Vorsteuerabzüge vornehmen kannst

Natürlich. Im Rahmen eines Unternhemens stellst du deine Leistung vollumfänglich in Rechnung. Als Unternehmer Geld "einzunehmen" ohne es durch die Bücher laufen zu lassen ist dann irgendwo im Thema "Steuerhintziehung/Schwarzgeld" wieder zu finden.

Und wer Material ständig 1:1 ohne Zuschläge weitergibt ist selber schuld....