Umsatzsteuer bei Materialverkauf für Kleinunternehmer.....bitte lesen!

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Hier liegt ein Denkfehler vor. Der Unternehmer kauft auch bei Anwendung von §19 UStG selbstverständlich MIT MWST ein. Daher beträgt sein Aufwand die besagten €595.--. Er kann aber die enthaltenen €95.-- nicht als VSt geltend machen, verkauft jedoch das Material zu seinem EK - nämlich eben jenen €595.-- - an seinen Auftraggeber weiter. In seiner Rechnung darf er aber keine MWST ausweisen, daher lautet der Rechnungsbetrag €595.-- ohne Steuerangaben, aber mit Verweis auf §19 UStG. Das ist für den Auftraggeber - sofern dieser selbet vorsteuerabzugsberechtigt ist - teurer.

Mit 595,- weiterberechen, weil ja der Kleinunternehmer die 95,- € nicht beim FA als Vorsteuer geltend machen kann. Er zahlt 595, und sollte auch 595,- weiterberechnen. Der Kunde kann ebenfalls keine VST geltend machen. Kleinunternehmer weisen ja keine MWST auf ihren Rechungen aus, auch nicht für Materialkäufe.

595€ und keine Umsatzsteuer auf der Rechnung