Umsatzsteuer Voranmeldung - Ausgaben Miete, Anwalt, Notar, Automiete?

3 Antworten

Auf der Seite 2 der Umsatzsteuervoranmeldung unter der Zeile 66 sind die Vorsteuerbeträge einzutragen.

Das bedeutet, nur die in deinen betrieblichen Eingangsrechnungen enthaltenen 19% bzw. 7% gehören in diese Zeile.

Lass doch für den Anfang mal einen Steuerberater an deine Unterlagen. Wenn man sich so überhaupt nicht auskennt kann man viel falsch machen und bezahlt viel Lehrgeld. Dass hat schon sehr oft dazu geführt, dass Firmen schnell Insolvenz anmelden mussten.

Sorry, aber du verstehst bei der USt-Voranmeldung gar nichts und nicht einiges. Erstmal du kannst nur die USt auch geltend machen die du auch gezahlt hast. Ist somit auf einer Rechnung keine ausgewiesen, kannst du hier auch nichts geltend machen. Da du dich mit Buchhaltung gar nicht auskennst, solltest die Unterlagen vertrauensvoll an einen Steuerberater geben. Allerdings rate ich dir trotzdem ein Buchhaltungskurs zu besuchen, einfach damit du auch Bescheid weißt, wie du deine Finanzen regeln musst. Außerdem ist es für die Kalkulationen wichtig, die du als Unternehmer erstellst. Immerhin willst du Gewinn und kein Verlust machen.

Die Ausgaben werden nicht in der Voranmeldung erfasst. Dort wird nur der Vorsteuerbetrag aller steuerpflichtigen Ausgaben eingetragen. Machst du das manuell? Oder erstellst du eine Einnahme-Überschuss-Rechnung? Konkretere Angaben wären für eine Antwort hilfreich